Bei seiner Enthaftung musste der Guatemalteke seinen Pass abgeben und hat zudem die Auflage, sich dreimal wöchentlich bei der Polizei zu melden. Über eine mögliche Auslieferung soll in rund zwei Wochen entschieden werden.
In Heimat drohen ihm 25 bis 30 Jahre Haft
Der österreichischen Justiz liegt ein entsprechendes offizielles Ersuchen eines Amtsgerichtes in Guatemala vor. Der Vorwurf darin lautet "außergewöhnliche Hinrichtung nach guatemaltekischem Recht". Figueroa stritt in Interviews die ihm angelasteten Verbrechen ab. In seinem Heimatland würden ihm dafür 25 bis 30 Jahre Haft drohen, unter Umständen sogar die Todesstrafe.
Guatemala habe aber bereits im Rahmen des Auslieferungsansuchens festgehalten, dass man "von der Todesstrafe keinen Gebrauch machen werde". Wäre dies nicht der Fall gewesen, würde dies Österreichs Entscheidung hinsichtlich der Auslieferung Figueroas beeinflussen - er würde aller Voraussicht nach nicht ausgeliefert werden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.