Steiermark
In der Kurstadt seien diesbezüglich mehrere Beschwerden eingegangen. Laut Behörde war die angebrachte Werbung "geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs in diesem Bereich zu gefährden".
Die Stadtpolizei verwies in einer Stellungnahme auf die Straßenverkehrsordnung, wonach Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs nicht beschädigt, entfernt, verdeckt oder sonst verändert werden dürfen. Dabei angeführt seien auch "ganz konkret Geländer, wie zum Beispiel Brückengeländer".
Weil der um die Entfernung der Plakate ersuchte Verantwortliche dies "dezidiert abgelehnt" habe, sei der Bauhof der Stadtgemeinde Baden mit dieser Maßnahme beauftragt worden.
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