Manche Menschen verstehen es ganz genau, den Sozialstaat an der Nase herumzuführen - und die Gutgläubigkeit (oder auch Unkenntnis) von so manchem Sachverständigen auszunutzen. Denn wie sonst lässt es sich erklären, dass ein mutmaßlicher Serienverbrecher, der seit Jahrzehnten immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geriet, ausgerechnet wegen seiner "Angst vor der Polizei" für arbeitsunfähig erklärt wird?
"Werde von der Exekutive verfolgt"
Doch offenbar ist genau das bei jenem Mann, der eine Pflegerin als Sex-Sklavin im Keller gehalten und noch mindestens 20 weitere Frauen in die Prostitution getrieben haben soll, der Fall. "Wir fielen beim Verhör aus allen Wolken, als wir den Verdächtigen fragten, warum er Invalidenrente bezieht. Seine Antwort: 'Ich werde von der Exekutive verfolgt, habe deshalb Angststörungen'", berichtet Christian Lechner, einer der zuständigen Ermittler vom LKA.
Und die Paranoia war offenbar auch für die Gutachter der Pensionsversicherungsanstalt Grund genug, dem 46-jährigen Verdächtigen eine Frühpension (er bezog mindestens 837 Euro) zu bewilligen. Klaus Pirich von der PVA erklärt: "Unser Leistungsausschuss beurteilt jeden Antragsteller einzeln. Liegt eine schwere psychische Störung vor, kann ein Mensch für arbeitsunfähig erklärt werden. Das heißt allerdings nicht, dass der Patient nicht gleichzeitig kriminelle Energien aufweist."
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