Heurigenmord

Urteil rechtskräftig: OHG bestätigt Schuldspruch

Niederösterreich
20.01.2010 13:26
Der Oberste Gerichtshof hat den Schuldspruch im Prozess nach dem Doppelmord an einem Heurigenwirtsehepaar im Juni 2009 in Pachfurth bestätigt. Der 48-jährige Bulgare wurde wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes und schweren Raubes zu lebenslanger Haft verurteilt, seine Nichtigkeitsbeschwerde wurde zurückgewiesen.

Der in der Verhandlung gestellte Antrag, einen Sachverständigen im Bereich der Wahrnehmungspsychologie einzubeziehen war der Grund für die Nichtigkeitsbeschwerde des Bulgaren. Der Psychologe sollte beweisen, dass die durch einen Schuss lebensgefährlich verletzte Tochter des Ehepaares den Angeklagten irrtümlich als Täter identifiziert habe.

Berufung gegen Strafausmaß eingelegt
Für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit sei allerdings das Gericht und die Geschworenen zuständig. "Die Beiziehung von Sachverständigen kommt dabei nur in jenen Ausnahmefällen in Betracht, in denen objektive Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung, Entwicklungsstörung oder für sonstige Defekte indiziert sind", hieß es in der Begründung.

Der Schuldspruch ist damit rechtskräftig – der Bulgare hat jedoch gegen das Strafausmaß Berufung eingelegt. Darüber wird nun das Oberlandesgericht Wien entscheiden.

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