Keine Tötungsabsicht

Tödlicher Schuss im Gericht: Anwältin glaubt an Unfall

Niederösterreich
02.02.2010 14:35
Die Anwältin des 57-Jährigen, der Mitte Dezember eine 42-jährige Rechtspflegerin am Bezirksgericht Hollabrunn erschossen haben soll, will in dem Vorfall keine Tötungsabsicht erkennen. Für den Tod der Frau soll eher "ein unglücklicher Unfall" verantwortlich sein. Er hätte weder die Richterin, die er eigentlich aufsuchen wollte, noch sein Opfer, das ihm dabei in die Quere kam, wirklich umbringen wollen, so die Verteidigerin Christine Lanschützer.

"Es war nie seine Intention, die Richterin zu töten", betonte die Anwältin. Hätte er das wirklich tun wollen, hätte er in den vier Minuten, bis die Polizei da war, genügend Zeit dafür gehabt - stattdessen habe ihr Mandant sie zwar mit der Waffe bedrohen wollen, sie "zwingen, zuzuhören", aber nur um seinen Unmut zu äußern, meinte sie.

Weitere Hintergründe: siehe Infobox!

Verteidigerin: Schuss war unabsichtlich
Der tödliche Schuss auf die 42-Jährige sei ein Unfall gewesen, da der Widerstand beim Abdrücken der Waffe "ganz, ganz gering" wäre. Ihr Mandant sei außerdem ungeübt im Umgang mit Waffen, ein "nervöses Zucken" mit dem Finger im Zustand der Erregung sei da schon ausreichend, um einen Schuss zu lösen. Der Mann soll laut Verteidigerin zum Tatzeitpunkt stark betrunken gewesen sein, was den Polizeibeamten die Einvernahme erschwert haben soll.

Opferanwältin will Zurechnungsfähigkeit belegen
Für die Anwältin der Opferfamilie, Kristina Köck, ist das eine reine Schutzbehauptung. Ein Gutachten werde bestätigen, dass der 57-Jährige sehr wohl zurechnungsfähig gewesen sei, kündigte sie an. Schließlich sei der Täter "an Alkohol gewöhnt" gewesen – sonst hätte er die 35-minütige Autofahrt von Maissau nach Hollabrunn nicht unbeschadet überstehen können. Außerdem hätte die Polizei den Verdächtigen in dieser heiklen Angelegenheit sonst nicht einvernommen.

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