"Es war nie seine Intention, die Richterin zu töten", betonte die Anwältin. Hätte er das wirklich tun wollen, hätte er in den vier Minuten, bis die Polizei da war, genügend Zeit dafür gehabt - stattdessen habe ihr Mandant sie zwar mit der Waffe bedrohen wollen, sie "zwingen, zuzuhören", aber nur um seinen Unmut zu äußern, meinte sie.
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Verteidigerin: Schuss war unabsichtlich
Der tödliche Schuss auf die 42-Jährige sei ein Unfall gewesen, da der Widerstand beim Abdrücken der Waffe "ganz, ganz gering" wäre. Ihr Mandant sei außerdem ungeübt im Umgang mit Waffen, ein "nervöses Zucken" mit dem Finger im Zustand der Erregung sei da schon ausreichend, um einen Schuss zu lösen. Der Mann soll laut Verteidigerin zum Tatzeitpunkt stark betrunken gewesen sein, was den Polizeibeamten die Einvernahme erschwert haben soll.
Opferanwältin will Zurechnungsfähigkeit belegen
Für die Anwältin der Opferfamilie, Kristina Köck, ist das eine reine Schutzbehauptung. Ein Gutachten werde bestätigen, dass der 57-Jährige sehr wohl zurechnungsfähig gewesen sei, kündigte sie an. Schließlich sei der Täter "an Alkohol gewöhnt" gewesen – sonst hätte er die 35-minütige Autofahrt von Maissau nach Hollabrunn nicht unbeschadet überstehen können. Außerdem hätte die Polizei den Verdächtigen in dieser heiklen Angelegenheit sonst nicht einvernommen.
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