Dritter Arsen-Mord?

Tod einer Seniorin (88) wird nun doch genauer untersucht

Österreich
28.09.2012 12:49
Im Fall der polnischen Pflegerin Bogumila W., die im Verdacht steht, zwei Pensionisten mit Arsen ermordet zu haben und seit März in Krems in U-Haft sitzt, gibt es neue Entwicklungen. Die Kremser Staatsanwaltschaft lässt jetzt doch einen dritten Todesfall näher untersuchen. So könnte Bogumila W. auch für den Tod einer 88-jährigen Frau im Jahr 2006 verantwortlich sein - erhärtet sich der Verdacht, würde das zu einer weiteren Exhumierung führen.

Die 88-jährige Pensionistin war im Jahr 2006 in Maria Enzersdorf von Bogumila W. betreut worden. Wenige Monate später war die alte Dame tot, wobei die Symptome, mit denen sie ins Spital eingeliefert wurde, die zuständige Anklagebehörde durchaus stutzig hätten machen können: Anhaltender, stark blutender Durchfall kann auf die Folgen einer Arsen-Vergiftung hindeuten.

Arsen-Experimente an Pensionistin?
Noch am Donnerstag hatten sowohl die Leiterin der Kremser Staatsanwaltschaft, Susanne Waidecker, als auch Sprecher Franz Hütter versichert, dass es in diesem Fall "keine Anhaltspunkte in Richtung Mord" gebe. Zudem habe es Erhebungen im Umfeld der verstorbenen Frau gegeben, die keinen gegen Bogumila W. gerichteten Verdacht begründet hätten.

Der Verdacht, dass die Polin – sie soll im Oktober 2010 und im Februar 2011 jeweils mittels Gift den Tod zweier pflegebedürftiger Pensionisten herbeigeführt haben – im Fall der alten Dame erstmals mit Arsen experimentiert haben könnte, kam der Behörde offenbar nicht.

Bislang "keine Motivlage" im Fall der 88-Jährigen
Am Freitag erfolgte dann jedoch die Kehrtwende. "Man überprüft die Zeugen", verlautete Hütter. Offenbar wurden die Verwandten der Frau bisher nicht eingehend zum Ableben der 88-Jährigen befragt, da für die Staatsanwaltschaft der Umstand, dass Bogumila W. in vermögensrechtlicher Hinsicht nicht profitiert haben dürfte, ein verbrecherisches Handeln der 51 Jahre alten Polin ausschloss.

"Es hat in diesem Fall im Unterschied zu den Männern, wo es vermögensrechtliche Handlungen gegeben hat (Bogumila W. soll sich Besitztümer der Pensionisten angeeignet haben, Anm.), keine Motivlage gegeben", erklärte Hütter. "Sie können nicht bei jedem, zu dem die Frau Kontakt gehabt hat, davon ausgehen, dass sie einen Mord gemacht hat."

Krankenakt der Toten wird geprüft
Dessen ungeachtet wurden die Hinterbliebenen der verstorbenen Frau am Freitag von der Polizei befragt. Und auch die Anklagebehörde interessiert sich plötzlich für die Krankengeschichte der 88-Jährigen, der man bisher wenig Beachtung geschenkt hat. Ein Gerichtsmediziner bekam den Auftrag erteilt, den Krankenakt zu studieren und zu prüfen, ob der Tod der 88-Jährigen zweifelsfrei ein natürlicher war. Sollte es Indizien geben, die dagegensprechen, ist von einer Exhumierung auszugehen: Spuren von Arsen ließen sich nach wissenschaftlicher Erfahrung auch noch sechs Jahre nach der Beerdigung in den sterblichen Überresten nachweisen.

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