Kremser Todesschuss

Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen abgeschlossen

Niederösterreich
20.11.2009 13:23
Im Zusammenhang mit dem in der Nacht auf 5. August in einem Kremser Supermarkt erschossenen 14-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg ihre Ermittlungen gegen die beiden Polizeibeamten abgeschlossen. Der Vorhabensbericht soll in der kommenden Woche an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien übermittelt werden. Er dürfte den Entwurf eines Strafantrages gegen die beiden Polizeibeamten enthalten.

Indes berichtete Staatsanwältin Magdalena Eichinger, dass jener Polizist, der den 14-Jährigen erschossen hat, am vergangenen Montag vor Abschluss der Ermittlungen noch einmal einvernommen worden war.

Der Beamte soll dabei seine Aussage relativiert haben, im Stehen auf den 14-jährigen mutmaßlichen Einbrecher geschossen zu haben: Er habe eingeräumt, dass er während er sich hinkniete, ein von der Seite kommendes Geräusch hörte. In welcher genauen Position er sich befunden habe, als der Schuss brach, könne er daher nicht sagen. Wie berichtet, hatten Sachverständige nachgewiesen, dass der Schuss im Stehen und aus 1,8 bis zwei Metern Entfernung abgefeuert wurde (siehe Infobox).

Ansonsten soll der Polizist am vergangenen Montag dem Vernehmen nach im Wesentlichen bei seinen bisherigen Angaben geblieben sein, zugleich aber betont haben, dass diese seiner Erinnerung entsprechen, er sich aber - was etwa die Entfernung betrifft - irren könnte.

Polizisten droht Anklage
Den beiden Polizeibeamten - die Kollegin des Todesschützen schoss einem 17-jährigen Komplizen des 14-Jährigen in den Oberschenkel  -droht nun eine Anklage, denn es wird vermutet, dass im Vorhabensbericht ein Strafantrag enthalten ist.

Auf Basis der vorliegenden Gutachten wäre zumindest im Fall des Polizisten - bei Annahme eines bedingten Vorsatzes - an ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (Strafrahmen: ein Jahr bis zehn Jahre) oder absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (fünf bis zehn Jahre) zu denken.

Prozess würde in Korneuburg stattfinden
Sollte es tatsächlich zu einem Prozess kommen, würde dieser im Landesgericht Korneuburg und nicht im örtlich an sich zuständigen Landesgericht Krems über die Bühne gehen. Grund: Man wolle jedwedem Anschein einer Befangenheit vorbeugen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Niederösterreich



Kostenlose Spiele