Immer wieder tappen "Tanksünder" bei Kontrollen der Zollaufsicht in die Falle. "Klettert der Diesel-Preis nach oben, steigen findige Pkw-Lenker trotz Verbot auf steuerbegünstigtes Heizöl als Sprit um", sprechen Beamte aus Erfahrung. Was kaum ein Treibstofftäter weiß: Ihm drohen saftige Strafen. Beim ersten Vergehen zahlen die Betroffenen mindestens 2.000 Euro Geldbuße plus 200 Euro Verfahrenskosten. Wird ein Lenker ein zweites Mal erwischt, ist er seinen Wagen los.
Zähneknirschend berappte ein "Ersttäter" aus dem Bezirk Mistelbach die Strafe. Er hatte sich das Heizöl in Tschechien besorgt. Leider ist dies kein Einzelfall. "Nach dem Aufgriff dürfen ertappte Lenker weiterfahren. Binnen 24 Stunden müssen sie jedoch das Heizöl aus dem Tank abgepumpt haben", hieß es.
Schwieriger ist es, Transportfirmen den Spritschwindel nachzuweisen. "Bei Bussen darf ja die Standheizung mit Öl betrieben werden. Mitunter entdecken wir aber Schläuche, die zum Motor führen", sagte ein Fahnder.
von Karl Grammer, Kronen Zeitung
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