Die Schöffenverhandlung dauerte lediglich eine halbe Stunde: Der Angeklagte, ein langjähriger SPÖ-Funktionär, zeigte sich reumütig und voll geständig, mehrere Wahlkarten manipuliert zu haben - laut Richterin Karin Santa mit der Absicht, seiner Partei in "seiner" Gemeinde die absolute Mehrheit zu erhalten - was letztlich nicht gelang.
Staatsanwalt Eberhard Pieber führte aus, dass sich der Beschuldigte von einer Gemeindebediensteten acht Wahlkarten ohne Wissen dieser Personen ausfolgen hatte lassen. In der Annahme, dass diese nicht wählen gehen würden, habe er angegeben, deren Vollmacht zu haben, dann habe er teilweise die notwendigen Übernahmebestätigungen gefälscht. In der Folge habe der 72-Jährige dann als Mitglied der Sprengelwahlbehörde die Richtigkeit bestätigt.
Zwei Stimmen "durchgerutscht"
Aufgeflogen ist die Sache, nachdem eine dieser Wahlberechtigten am Wahltag tatsächlich zur Urne erschien, von der Wahl aber mit Hinweis auf ihre vorliegende Wahlkarte ausgeschlossen wurde. Letztlich sind zwei Stimmen "durchgerutscht", die aber für den Wahlausgang nicht ausschlaggebend waren.
Es tue ihm irrsinnig leid, sagte der Angeklagte. Er war sein halbes Leben lang in der Kommunalpolitik, u.a. Stadtrat und 25 Jahre lang Ortsvorsteher. Mildernd auf das Urteil wirkten sich die Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis aus, erschwerend das Zusammentreffen von Vergehen.
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