Der Säugling war am 12. September 2013 auf die Welt gekommen. Am 18. September wurden Mutter und Kind aus dem Spital entlassen - nur drei Tage danach erfolgte in der gemeinsamen Wohnung der erste Übergriff: Laut Staatsanwalt Karl Fischer wurde der 31-Jährige zornig, weil das Baby unruhig war - und schlug mit der Faust zu, was einen ersten Schädelbruch zur Folge hatte.
Die Misshandlungen setzten sich tagelang fort, die häufig abwesende Kindesmutter hatte nichts bemerkt. Nach einem Besuch beim Hausarzt wurde das kleine Mädchen dann erst am 2. Oktober ins Krankenhaus gebracht. Das Spital erstattete Anzeige, die weitere Behandlung erfolgte im Wiener AKH.
"Es ist ein Glück, dass Ihre Tochter noch lebt"
Dem medizinischen Gutachten zufolge hatte das kleine Mädchen zwei Schädelbrüche erlitten, Einblutungen in die Schädelhöhle, sowie weitere Wunden. "Es ist ein Glück, dass Ihre Tochter noch lebt", machte Richterin Andrea Humer deutlich, dass der Angeklagte ein wehr- und schutzloses Neugeborenes misshandelt habe und tagelang leiden ließ.
Der unbescholtene 31-Jährige meinte, er habe die Kleine "beruhigen" wollen. Er habe ihr das Flascherl gegeben, sie habe immer geschrien. Einmal nahm er sie hoch - und schleuderte sie dann mit dem Kopf gegen die Rückenlehne eines Sofas, was den zweiten Schädelbruch zur Folge hatte. Nach seiner Darstellung war er mehrmals stundenlang mit dem Säugling allein, weil seine Lebensgefährtin ihre Eltern besuchte und er nicht mit wollte.
Staatsanwalt Karl Fischer hatte dem Angeklagten - neben dem Besitz einer Waffe trotz Waffenverbots - absichtlich schwere Körperverletzung, schweren sexuellen Missbrauch sowie Quälen und Vernachlässigen einer unmündigen oder wehrlosen Person zur Last gelegt.
Geständnis wirkte sich mildernd aus
Es gebe nichts zu beschönigen, hatte die Anwältin des 31-Jährigen eingangs festgestellt. Es tue ihm alles sehr leid, gab der Mann selbst an. Der Schöffensenat verurteilte den Vater zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte und der Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren wirkten sich, wie Richterin Andrea Humer die innerhalb einer halben Stunde gefällte Entscheidung des Schöffensenats begründete, das ehrliche, volle und reumütige Geständnis sowie die bisherige Unbescholtenheit als mildernd aus, erschwerend war die mehrmalige Tatbegehung und die Schwere der Verletzungen des Neugeborenen.
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