Soldaten angeklagt

Prozess wegen A22-Karambolage wird fortgesetzt

Niederösterreich
03.05.2010 12:06
Die Verhandlung nach der Massenkarambolage auf der Donauuferautobahn (A22), bei der am 22. Jänner 2009 eine Autofahrerin starb und drei Personen teils schwer verletzt wurden, wird am 7. Mai am Landesgericht Korneuburg fortgesetzt. Der schuldtragende Lenker (64) wurde bereits am 8. März wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, das Verfahren gegen vier mitangeklagte Heeresangehörige aber zur Einholung von Gutachten vertagt.

An jenem Winterabend waren auf dem Garnisonsübungsplatz Korneuburg Nebelhandgranaten gezündet worden. Laut Anklage soll der Rauch auf die nahe Autobahn gezogen sein und dort einen Crash ausgelöst haben, in den sieben Fahrzeuge verwickelt waren. Dem Übungsleiter (46), einem Korporal (40) und zwei Unteroffizieren (24) wird deshalb fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen (der Strafrahmen für das Delikt beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe). Sie hatten sich am ersten Prozesstag vor Einzelrichter Gernot Braitenberg nicht schuldig bekannt. Staatsanwalt Friedrich Köhl kreidete dem Bundesheer an, bei der Nachtlehrvorführung mit Nebelhandgranaten den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 300 Metern nicht eingehalten zu haben.

Übungsgelände nun gesperrt
Nach Darstellung des Übungsleiters war beim geplanten Einsatz von drei Stück keinesfalls zu erwarten, dass in 100 Metern Entfernung eine große Nebelwand entstehen könnte. Es habe auch nie einen Vorfall gegeben, und im Zuge der Vorbereitung habe niemand Bedenken hinsichtlich der geringen Entfernung des Areals zur Autobahn geäußert. Tatsächlich war der Einsatz von Nebelhandgranaten auf dem seit langem bestehenden Übungsgelände nicht verboten gewesen - seit dem tragischen Geschehen ist es allerdings gesperrt.

Gutachten über Wetter sowie von Chemiker nun vorhanden
Den Bestimmungen zufolge gilt ein 300-Meter-Radius als toxikologische Gefahrenzone. Eine nach dem Crash durchgeführte Messung durch die heeresinterne Untersuchungskommission ergab 260 Meter Distanz von der Wurf- bis zur Unfallstelle. Bei einem unter ähnlichen Verhältnissen nachgestellten Versuch in Allentsteig verbreitete sich der Nebel knapp 100 Meter weit. Sämtliche Zeugen bzw. Unfallbeteiligte berichteten in der Verhandlung allerdings von einer dunklen Nebelwand.

Die Verteidigung beantragte am 8. März Expertisen eines Chemikers bzw. Waffentechnikers hinsichtlich Dauer und Wirkung einer Nebelhandgranate. Auch das meteorologische Gutachten, das Aufschluss über die Wind- und Wetterverhältnisse an jenem Winterabend geben soll, steht erst beim Termin am Freitag am Programm.

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