Das Urteil wurde vom OGH aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde des Verteidigers des Angeklagten aufgehoben. Im ersten Prozess war der 77-Jährige geständig, Reue zeigte er keine. Er habe seine Ehre wiederherstellen müssen, gab der Angeklagte damals an.
Mit Küchenmesser Penis abgetrennt
Der 77-Jährige habe am 10. Oktober 2007 aus einer Bockflinte einmal auf seinen Kontrahenten gefeuert, nachdem er dem Opfer an einer Bushaltestelle aufgelauert habe. In der Folge wurde dem 58-Jährigen mit einem Küchenmesser der Penis abgetrennt und auf den Kopf gelegt.
Der 58-jährige Türke sei auf dem Heimweg von seinem Arbeitsplatz gewesen, als es zu dem Verbrechen kam. Er wurde im Rücken-bzw. Schulterbereich getroffen. Nach der Bluttat flüchtete der 77-Jährige zunächst in ein Wohnhaus.
In der Zwischenzeit alarmierten Zeugen die Polizei. Die Exekutivbeamten umstellten wenig später das Gebäude und bereiteten sich auf einen Einsatz vor. Kurz darauf kam der Angeklagte wieder auf die Straße und ließ sich widerstandlos festnehmen.
Symbolbild
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