Keine Beweise

Prozess um Missbrauch in Haft endet mit Freispruch

Österreich
31.10.2013 14:56
Der Prozess gegen einen 18-jährigen Tschetschenen, der Anfang Jänner in der niederösterreichischen Justizanstalt Gerasdorf am Steinfeld einen 16-jährigen Zellengenossen geschlagen und sexuell missbraucht haben soll, hat am Donnerstag mit einer Überraschung geendet: Der Angeklagte wurde am Landesgericht Wiener Neustadt vom Vergewaltigungsvorwurf im Zweifel freigesprochen, jedoch wegen Körperverletzung zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der gesamte Prozess - der erste Verhandlungstag war bereits Anfang Oktober - fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aus der Anklageschrift ging hervor, dass der Tschetschene eine 30-monatige Strafe in der Justizanstalt Gerasdorf - der einzigen Strafvollzugsanstalt Österreichs für männliche Jugendliche - unter anderem wegen Erpressung, Raub und Betrug absitzen muss.

Am 5. Jänner 2013 - nicht einmal eineinhalb Monate nach der Verurteilung - kam es zur ersten Ausschreitung im Gefängnis. Angeblich weil sein jüngerer Mitinsasse Schulden offen hatte, schlug der Angeklagte diesen im Haftraum nieder. Dazu bekannte sich der 18-Jährige von Anfang an schuldig.

Den zweiten Anklagepunkt, nämlich dass er im Fitnessraum des Gefängnisses laut Staatsanwalt "zur Befriedigung seiner sadistischen Neigung" denselben Burschen mit einem Besenstil sexuell missbraucht habe, wies der Tschetschene hingegen von sich.

16-Jähriger verwickelte sich in Widersprüche
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Andrea Rosensteiner fällte einen Freispruch "im Zweifel für den Angeklagten". "Es fehlt die für ein Strafverfahren erforderliche Sicherheit, dass die Vergewaltigung tatsächlich geschehen ist", begründete die Richterin die Entscheidung.

Bei dem angeblichen Opfer konnten im Spital keine Verletzungen objektiviert werden, der 16-Jährige habe sich auch bei seinen Schilderungen in Widersprüche verwickelt. Eine rektoskopische Untersuchung wiederum habe er abgelehnt, weil er sich geniert habe. Der 18-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Heftige Debatte um den Jugendstrafvollzug
Die heftige Debatte um den Jugendstrafvollzug war im Frühjahr durch einen Vorfall in der Justizanstalt Josefstadt in Wien ausgelöst worden: Ein 14-Jähriger war am 6. Mai in der Untersuchungshaft von drei älteren Mitgefangenen mit einem Besenstiel vergewaltigt worden. Nach dem Bekanntwerden dieses Vorfalls kam in der Folge unter anderem auch der Vorwurf aus Gerasdorf ans Licht, obwohl sich dieser bereits im Jänner zugetragen hatte.

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