Causa Krems

Prozess gegen den Polizisten findet in Korneuburg statt

Niederösterreich
10.02.2010 14:22
Der Prozess gegen den Polizisten, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen mutmaßlichen Einbrecher erschossen hat, findet in Korneuburg statt. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. "Dem Antrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg, die Verhandlung nach Korneuburg zu verlegen, wurde stattgegeben", gab OLG-Sprecher Raimund Wurzer am Mittwoch bekannt.

An sich wäre das Landesgericht Krems für die Causa örtlich zuständig, doch die Anklagebehörde hatte die Verlegung beantragt, um jedem Anschein einer möglichen Befangenheit vorzubeugen. Wann die Verhandlung stattfinden wird, steht dagegen noch nicht fest. Wie eine Sprecher des Landesgerichts Korneuburg erklärte, müsse zunächst per Zufallsgenerator der Verhandlungsleiter ermittelt werden. Der Richter, der dann die Strafsache zur Verhandlung auszuschreiben hat, dürfte in der kommenden Woche feststehen.

Fortführungsantrag gegen Polizistin eingebracht
Beim Landesgericht Korneuburg ist außerdem ein Fortführungsantrag des 17 Jahre alten Jugendlichen anhängig, der den erschossenen 14-Jährigen in der Unglücksnacht begleitet hatte und von einer Polizistin angeschossen wurde. Im Unterschied zu ihrem Kollegen, gegen den Anklage wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erhoben wurde, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Polizistin ein. Ihr wurde zugebilligt, in "gerechtfertigter Notwehr" gehandelt zu haben. Damit war der 17-Jährige nicht einverstanden – seine Rechtsvertreterin regte daher bei der Justiz die Fortsetzung des Verfahrens an, um ein Gericht – und nicht die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft – beurteilen zu lassen, ob die Polizistin eine strafrechtliche Schuld trifft.

Zwei völlig unabhängige Verfahren
Wie der Gerichtssprecher erläuterte, werde es Wochen dauern, ehe über den Antrag entschieden werden kann: "Der Akt ist sehr umfangreich und muss auch noch den Parteien zur Äußerung zugestellt werden." Die Entscheidung hat dann ein Drei-Richter-Senat zu treffen. Dass mit der Verhandlung gegen den Polizisten bis dahin zugewartet wird, um – sollten die Ermittlungen gegen die Polizistin wieder aufgenommen werden – diese in das gegen ihren Kollegen gerichtete Verfahren miteinbeziehen zu können, erscheint unwahrscheinlich. Das Verfahren gegen den Beamten und der Fortführungsantrag seien zwei völlig unabhängige Sachverhalte.
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