An sich wäre das Landesgericht Krems für die Causa örtlich zuständig, doch die Anklagebehörde hatte die Verlegung beantragt, um jedem Anschein einer möglichen Befangenheit vorzubeugen. Wann die Verhandlung stattfinden wird, steht dagegen noch nicht fest. Wie eine Sprecher des Landesgerichts Korneuburg erklärte, müsse zunächst per Zufallsgenerator der Verhandlungsleiter ermittelt werden. Der Richter, der dann die Strafsache zur Verhandlung auszuschreiben hat, dürfte in der kommenden Woche feststehen.
Fortführungsantrag gegen Polizistin eingebracht
Beim Landesgericht Korneuburg ist außerdem ein Fortführungsantrag des 17 Jahre alten Jugendlichen anhängig, der den erschossenen 14-Jährigen in der Unglücksnacht begleitet hatte und von einer Polizistin angeschossen wurde. Im Unterschied zu ihrem Kollegen, gegen den Anklage wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erhoben wurde, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Polizistin ein. Ihr wurde zugebilligt, in "gerechtfertigter Notwehr" gehandelt zu haben. Damit war der 17-Jährige nicht einverstanden – seine Rechtsvertreterin regte daher bei der Justiz die Fortsetzung des Verfahrens an, um ein Gericht – und nicht die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft – beurteilen zu lassen, ob die Polizistin eine strafrechtliche Schuld trifft.
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