Duell gegen Graz:
Gleich zu Beginn wies Einzelrichterin Sonja Arleth einen Antrag der Verteidiger vom Freitag zurück: Die Angeklagten dürfen demnach während der Hauptverhandlung keine Laptops verwenden. Dies sei in den Bestimmungen der Strafprozessordnung nicht vorgesehen, erklärte Arleth.
Kistenweise Aktenordner im Schwurgerichtssaal
Es gelte das Prinzip der Mündlichkeit, wichtige Dokumente würden mittels Beamer projiziert. Für die Verteidiger mache man ohnehin aufgrund des Umfangs des Aktes schon eine Ausnahme, meinte sie. Dies vorausahnend hatten einige Angeklagte kistenweise Aktenordner in den Schwurgerichtssaal mitgebracht.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.