Rifaat weiter: "Als Polizist muss ich in der Konfrontation mit einem Einbrecher damit rechnen, dass er zumindest ein Einbruchswerkzeug bei sich hat." Wie krone.at berichtete, war der später laut Gutachten aus etwa zwei Metern Entfernung tödlich in den Rücken getroffene 14-Jährige mit einer knapp 50 Zentimeter langen Gartenharke bewaffnet – sein Komplize mit einem Schraubenzieher.
Anwalt glaubt nicht an Fahrlässigkeit
Obwohl der bekannte Wiener Anwalt nur den rumänisch-stämmigen Fahrer des 17-Jährigen vertritt, mutmaßt er über einen möglichen Prozess im Fall des tödlichen Polizei-Schusses. "Ich gehe nicht von Fahrlässigkeit, sondern maximal von putativer Notwehr aus", so Rifaat. Was bedeutet, dass man – freilich fälschlich – annimmt, angegriffen zu werden. Die Strafdrohung dafür beläuft sich auf ein Jahr.
von Christoph Budin und Susi Hauenstein, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.