"Es war eine Sucht"

Pfarrer wegen Kinderpornos zu 8 Monaten verurteilt

Niederösterreich
04.06.2010 11:32
Ein niederösterreichischer Pfarrer ist am Freitag in Wiener Neustadt vor Gericht gestanden: Er musste sich wegen Besitzes und Weitergabe kinderpornografischen Materials vor einem Einzelrichter verantworten. Der Geistliche wurde schuldig gesprochen und zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Verteidiger und Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

"Ich schäme mich", sagte der 49-jährige Angeklagte zum Vorwurf von Staatsanwalt Erwin Blümel, sich seit Oktober 2004 zahlreiche pornografische Darstellungen aus dem Internet beschafft und den Zugriff darauf im Chat-Verkehr gestattet zu haben. "Es war eine Sucht", die er nun in einer freiwilligen psychotherapeutischen Behandlung aufarbeite. Als "Sühneleistung" sei er überdies ein halbes Jahr lang unentgeltlich in einem Krankenhaus tätig.

Langer Zeitraum wurde erschwerend gewertet
Der all seiner Ämter enthobene Geistliche hatte sich vollinhaltlich schuldig bekannt und reumütig gezeigt. Mildernd waren das Geständnis und seine Unbescholtenheit, als erschwerend wertete Einzelrichterin Christine Gödl den langen Tatzeitraum von Oktober 2004 bis zum "Auffliegen" (über einen Internet-Chatpartner) im Februar 2010.

"Schlechtes Gewissen" bei Betrachten der Bilder
Dass er elektronisches Material mit pornografischen Darstellungen Minderjähriger auch getauscht habe, sei "unverzeihlich". Er sei "neugierig" gewesen und wollte sehen, wie die Chat-Partner ausschauen, schilderte der Priester den Einstieg in das Chat-Programm, nachdem er seit 2003 über einen Internetzugang verfügte. Manchmal, bei Betrachtungen der Bilder, habe er ein "schlechtes Gewissen" bekommen: "Ich dachte, um Gottes willen, was kommt da daher!" Aber "bedauerlicherweise" habe er den Chat-Verkehr nicht eingestellt. Material getauscht habe er aus Neugier, was er geschickt bekäme.

Porno-Dateien ließen sich nicht löschen
Die Erkenntnis, dass sich die Dateien nicht löschen ließen, sei ein "Schock" gewesen - ebenso wie die Hausdurchsuchung, bei der der PC beschlagnahmt wurde, meinte der Geistliche, der die ganze Zeit hindurch Pfarrer war - und auch Religionslehrer. Die Diskrepanz zwischen dem Unterricht vor Kindern und seinem verbotenen Tun am Computer erklärte er auf Frage der Richterin mit seinem Suchtverhalten, betonte aber, als Lehrer keinerlei Übergriffe gesetzt und auch sonst niemandes sexuelle Atmosphäre verletzt zu haben.

Auf die geladenen Zeugen - einen Polizeibeamten und einen Chat-Partner - wurde verzichtet, so dass bereits nach einer halben Stunde Verhandlung die Schlussvorträge folgten. Der Staatsanwalt forderte unter Hinweis auf das Ziel, den Angeklagten von weiteren Taten abzuhalten, sowie auf die generalpräventive Wirkung eine schuldangemessene Bestrafung.

Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahre Haft
Am schwersten liege ihm am Herzen, dass er die Menschenwürde außer Acht gelassen habe, sagte der 49-Jährige in seinen Schlussworten. Seinem Ersuchen, eine "diversielle Maßnahme" zu verhängen, leistete die Richterin nicht Folge: Diversion sei nur bei weniger schwerer Schuld möglich. Die Strafdrohung für das Delikt nach Paragraf 207a (Pornografische Darstellungen Minderjähriger) beträgt bis zu zwei Jahre Haft.

Angesichts der zahlreich verschiedenen Medienvertreter hatte der Verteidiger zu Verhandlungsbeginn den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt: Es sei seinem Mandanten nicht zuzumuten, vor Publikum über Details aus seiner Geschlechtssphäre zu berichten. Das öffentliche Interesse sei höher zu bewerten, wies die Richterin den Antrag ab.

Geistlicher wurde allen Ämtern enthoben
Der Pfarrer war nach Verständigung durch die Justizbehörden seiner Ämter enthoben worden, teilte die Erzdiözese Wien bereits im Februar mit. Die Sorge der Kirche gelte den Kindern, die Opfer sexuellen Missbrauchs werden, hieß es damals. Der Geistliche wurde von seinen Ämtern und Aufgaben als Pfarrer, stellvertretender Dechant und Wallfahrtsdirektor sowie als Religionslehrer unverzüglich dienstfrei gestellt.

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