"Eine Frechheit"

Pädagoge verging sich an Burschen: 14,5 Jahre Haft

Österreich
15.04.2013 15:40
14,5 Jahre Gefängnis plus Einweisung in eine Anstalt: So lautete am Montagnachmittag das Urteil für einen 47-jährigen Pädagogen, der sich am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs mehrerer Jugendlicher verantworten hatte müssen. "Eine Frechheit, Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde", kommentierte der Mann das Urteil, das somit nicht rechtskräftig ist.

Der Fall hatte im Frühjahr 2011 für Schlagzeilen gesorgt, denn der 47-Jährige war bereits 2009 wegen sexueller Übergriffe zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, dann aber von einem Psychiater aufgrund von Depressionen und Klaustrophobie für haftunfähig erklärt worden. So blieb der Mann auf freiem Fuß - und schlug erneut zu.

Buben mit Heroin gefügig gemacht und missbraucht
Mehrmals verging sich der Pädagoge an Jugendlichen, machte sich auch der Herstellung und Weitergabe von Kinderpornos schuldig und stalkte seine jungen Opfer. Zudem machte der Mann auch nicht davor halt, einen Buben mit Heroin gefügig zu machen, um ihn danach zu missbrauchen. Andere Jugendliche, die sich weigerten, ihm zu Willen zu sein, soll er durch Drohungen unter Druck gesetzt haben. Als die neuerlichen Vorwürfe bekannt wurden, kam der Pädagoge in Haft. Doch selbst von der Gefängniszelle aus belästigte der 47-Jährige seine Opfer per SMS.

"Zeugen glaubwürdig und souverän"
"Die Zeugen waren äußerst glaubwürdig und souverän", begründete die vorsitzende Richterin ihr Urteil, das ein halbes Jahr unter der Höchststrafe ausfiel. "Sie haben sich jedoch in Widersprüche verwickelt, wenn es eng wurde. Der Schöffensenat hat Ihrer Verantwortung keinen Glauben geschenkt", erklärte die Richterin dem 47-Jährigen. Als erschwerend erachtete der Richtersenat die "besondere Verwerflichkeit der Taten" und die Tatsache, dass sich der Angeklagte Opfer mit "vermindertem Intellekt bzw. solche, die in Geldnot waren", gefügig gemacht hatte.

Der seit August des Vorjahres laufende Prozess hatte auf Antrag des 47-Jährigen - bis auf Anklagevortrag und Urteilsverkündung - hinter verschlossenen Türen stattgefunden.

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