Seit 26 Jahren lebt die bosnisch-stämmige Familie in Österreich, das Paar hat vier Kinder und wohnt in einem Haus im Bezirk Gänserndorf. Im Sommer 2011 reiste die Familie in ihre Heimat, direkt auf "Brautschau" seien sie dabei aber nicht gegangen, erklärte das Paar vor Gericht. Für die in ärmlichsten Verhältnissen lebende 13-Jährige seien die Angeklagten "feine Leute" gewesen, sagte Richter Helmut Neumar, als die beschuldigte 44-Jährige erzählte, das Mädchen habe sie angebettelt, mit nach Österreich zu dürfen.
13-Jährige brachte Kind in Heimat zur Welt
Die Eltern hätten dem schwer beeinträchtigten 17-Jährigen, der ständige Betreuung braucht, ein gemeinsames Schlafzimmer mit dem Mädchen zur Verfügung gestellt, warf ihnen die Staatsanwältin vor. Dass es minderjährig war, sei ihnen bewusst gewesen - in Bosnien ging man sogar zum Notar, um eine Vollmacht für die Ausreise zu erhalten.
Wie mit der Familie der 13-Jährigen vereinbart, wurde das Mädchen nach drei Monaten nach Bosnien zurückgebracht. Zuvor war die Angeklagte mit der Minderjährigen in Österreich aber noch bei einem Gynäkologen: Die 13-Jährige war in der sechsten Woche schwanger und brachte das Kind dann in ihrer Heimat zur Welt.
"Bei uns ist das ganz normal"
Deutlich wurde in diesem doch außergewöhnlichen Verfahren, welch große Rolle die kulturellen Traditionen spielen. "Wir sind eine Roma-Familie, bei uns ist das ganz normal", erklärte die Beschuldigte zum beabsichtigten Arrangement einer Heirat - wohl auch vor dem Hintergrund, dass das Ehepaar seinen schwer beeinträchtigten Sohn versorgt, gepflegt und betreut wissen wollte, wie der 44-Jährige zugab. Er räumte auch ein, dass das "Geldgeschenk" an die Brauteltern - umgerechnet 2.500 Euro -, das er zunächst mit "wir sind Roma, wir helfen einander" erklärt hatte, der Preis für das Arrangement war.
Familie rechnete nicht mit derart schneller Schwangerschaft
Sein Sohn sei verliebt und glücklich gewesen, meinte der 44-Jährige. Seine Frau hatte nicht damit gerechnet, dass die 13-Jährige so schnell schwanger werden könnte. Zudem habe er nicht gewusst, dass er mit diesem Arrangement österreichisches Recht verletze, wie sowohl der Mann als auch die Ehefrau beteuerten. Beide bekannten sich schuldig.
Es wäre ihre Pflicht gewesen, sich zu erkundigen, betonte der Richter unter Hinweis darauf, dass das Ehepaar sehr wohl fähig war, in Österreich Behördenwege zu erledigen. Man wisse ja auch, dass man zum Beispiel nicht einbrechen darf, führte Neumar weiter aus. Man könne anderer sozialer oder ethnischer Herkunft sein, aber wenn man sein Leben in Österreich verbringe, müsse man sich irgendwann auch anpassen, so der Richter.
Die Verteidigung nahm Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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