"Ich bin nervös"

NÖ: Pfarrer steht wegen Vergewaltigung vor Gericht

Österreich
11.11.2013 11:50
"Natürlich bin ich nervös. Es geht um mein Leben. Aber ich glaube an die Gerechtigkeit." Mit diesen Worten kommentierte am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt ein - mittlerweile abgesetzter - Pater den Prozessauftakt gegen seine Person. Die Vorwürfe lauten auf Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, sexuellen Missbrauch einer willensunfähigen Person, Nötigung, Stalking und Körperverletzung.

Es ist ein Fall, der polarisiert: In der knapp 20.000-Seelen-Gemeinde im südlichen Niederösterreich, wo der Angeklagte in den letzten Jahren bis zu seiner Absetzung als Pfarrer tätig war, gab es im Sommer eine Unterschriftenaktion für seine Wiedereinsetzung. Der Vater eines heute 22-Jährigen hatte Anzeige erstattet und das Strafverfahren in Gang gesetzt. Demnach habe der Geistliche seinen Sohn nicht nur sexuell belästigt, sondern ihn auch durch Medikamente gefügig gemacht.

Opfer unter Drogen gesetzt?
Laut Anklage soll der 47-Jährige den damals Jugendlichen, dessen Familie er bereits 2007 kennengelernt hatte, sogar mit Tabletten - sogenannten Date-Rape-Drogen - außer Gefecht gesetzt haben, um sich an ihm sexuell zu vergehen. "Date-Rape-Drogen" haben unter anderem die Auswirkung, dass sich Opfer von Vergewaltigungen und anderen Verbrechen an nichts mehr erinnern können.

Übergriff während Auslandsbesuch
Die Anklageschrift unterstellt dem Theologen homosexuelle Neigungen. Daraus wird abgeleitet, dass der Pfarrer zu dem Burschen eine derart enge Freundschaft entwickelte, dass man auch gemeinsame Urlaube im Ausland verbracht haben soll. Konkret wird ein Vorfall aus dem Jahre 2011 angeführt: Dabei soll es, während der Pfarrer den Burschen Costa Rica besuchte, zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein.

Bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe drohen
Nach dem Vortrag der Anklage beantragten die Verteidiger Michael Dohr und Amir Ahmed den Ausschluss der Öffentlichkeit, dem stattgegeben wurde. Somit war es nicht möglich, die Verantwortung des Angeklagten zu verfolgen. Aus den Statements und Interviews, die er im Vorfeld des Verfahrens gab, war jedoch herauszuhören, dass er sich nicht schuldig bekennen würde.

Der theoretische Strafrahmen: fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Ein Urteil in dem viertägigen Prozess wird für den 21. November erwartet.

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