"Äußerst brutal"

NÖ: Mordversuch an Freund – 9 Jahre Haft für 17-Jährigen

Niederösterreich
06.10.2011 14:09
Wegen versuchten Mordes an einem damals 18-Jährigen und Verleumdung ist ein 17 Jahre alter Niederösterreicher am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten nicht rechtskräftig zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Februar 2011 in Pöchlarn versucht, seinen Bekannten zu töten, indem er ihn mit mehreren Messern und einer Eisenhantel attackierte, ihm einen Plastiksack über den Kopf zog und ihm Schnitte an der Kehle zufügte.

Die Bluttat ereignete sich in der Nacht auf den 5. Februar 2011 in der Wohnung des Opfers nach reichlichem Alkoholkonsum. Obwohl er vor der Polizei detailliert ausgesagt hatte, behauptete der 17-Jährige vor Richter Markus Grünberger, sich an nichts mehr zu erinnern. Aus dem Polizeiprotokoll wurde zitiert, dass ihm während der Tat "völlig egal" gewesen sei, "ob ich B. tötete, ich war außer mir vor Wut". Es sei auch "klar" gewesen, "dass ich ihn umbringen muss, damit ich nicht erwischt werde", sagte der Bursche damals zu den Ermittlern.

Nach der Tat räumte der Beschuldigte die Wohnung auf, wusch seine Kleidung und ging nach Hause schlafen. Gegen Mittag trieb ihn die Unruhe zurück in die Wohnung - "und zu seiner großen Überraschung ist das Opfer nicht tot", sagte Staatsanwalt Patrick Hinterleitner. Der Schwerstverletzte habe sich sogar auf die Couch geschleppt und auf Ansprache reagiert.

Das habe der 17-Jährige als "Chance" gesehen, "sich als Retter aufgespielt" und eine Nachbarin sowie die Einsatzkräfte verständigt. Gegenüber der Polizei habe er einen gemeinsamen Bekannten beschuldigt. Seine Aussagen hätten sich aber bald als Lügen herausgestellt, worauf er gestand.

"Wunder, dass das Opfer das überlebt hat"
Er sei zurückgekehrt, weil es ihm "leid getan" habe, so der Angeklagte mit hängendem Kopf vor dem Richter: "Ich hab' gehofft, dass er noch lebt." Das mittlerweile 19-jährige Opfer habe zu diesem Zeitpunkt nur mehr eine Körpertemperatur von 33 Grad gehabt, "es grenzt an ein Wunder, dass das Opfer das überlebt und keine Spätfolgen hat", betonte Hinterleitner.

Die "äußerst brutale Vorgehensweise, die an US-Horrorfilme erinnert" sowie das Zusammentreffen zweier Delikte - Mordversuch und Verleumdung - seien erschwerend gewesen, erläuterte der Richter. Mildernd ausgewirkt hätten sich hingegen die verminderte Schuldfähigkeit sowie der Umstand, dass der 17-Jährige letztlich für die Rettung des Opfers sorgte. Der Bursche nahm die Strafe an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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