Die Beantragung einer Wahlkarte ist künftig nur entweder persönlich bei der Behörde oder schriftlich mit einer Kopie eines Ausweises möglich. Außerdem muss man sie selbst abholen bzw. kann dabei nur Gatten, Eltern, Kinder oder Lebensgefährten als Vertretung schicken. Die Zustellung per Post soll nur mittels Rsb-Brief ("nachweisliche Zustellung an den Antragsteller") erfolgen.
Die Nachfrist wird gestrichen, die Wahlkarten müssen künftig am Wahltag um 6.30 Uhr bei der Behörde eingelangt sein. Der Fristenlauf werde "so gestrafft, dass die Ausgabe der Wahlkarten mindestens drei Wochen vor dem Wahltag an die Wähler möglich ist", so Schneeberger. Die beiden vorgezogenen Wahltage sollen dagegen gänzlich abgeschafft werden, weil die Briefwahl etabliert und daher die Vorwahl nicht mehr nötig sei, argumentiert die niederösterreichische ÖVP.
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