Tote im Gepäck

Neffe wollte mit tiefgefrorener Tante sogar umziehen

Niederösterreich
20.09.2011 18:05
Statt in Heimaterde sollte seine Tante in einer Tiefkühltruhe ihre letzte Ruhestätte finden. Das sei ihr letzter Wille gewesen, beteuerte der Neffe nun gegenüber der Polizei. Der verhaftete 47-jährige Sonderling aus dem niederösterreichischen Neuhofen an der Ybbs hatte die tote alte Dame - wie berichtet - im Frühsommer sprichwörtlich auf Eis gelegt und dann weiterhin Pension und Pflegegeld bezogen. Wie die "Krone" erfuhr, hatte er auch vor umzuziehen - mit dem eingefrorenen Leichnam im Gepäck.

"Wir haben den Neffen selten zu Gesicht bekommen. Ab und zu haben wir halt ein Bier mit ihm getrunken", schildert Nachbar Anton P. (65). Erst jetzt wird dem passionierten Jäger und all den anderen Anrainern klar, warum auch die betagte Tante des Sonderlings seit Juni nie mehr ins Freie gekommen war. Sie lag - siehe auch Story in der Infobox - die längste Zeit eingefroren in einer Tiefkühltruhe.

"Es war mit ihr so vereinbart"
Ihr eigener Neffe hatte sie im Keller versteckt. "Das war mit ihr so vereinbart", versucht sich der Arbeitslose vor Ermittlern der Mordgruppe zu rechtfertigen. Die Beamten waren von besorgten Angehörigen der 89-Jährigen alarmiert worden. "Ihr Neffe lässt uns nicht ins Haus. Wir wissen nicht, was mit der 'Minnerl-Tant' los ist!" Am Montagabend rückten dann die Beamten dann an: Schon bald machten sie den grausigen Fund. Die "Minnerl-Tant" lag nackt in der 100-Liter-Tiefkühltruhe des verwahrlosten Bauernhauses.

Demnächst wäre der sehr religiöse Neffe ("Als eine Wanduhr hinunterfiel, dachte ich, ihr Geist fährt empor") mit seiner Tante samt Kühltruhe sogar übersiedelt. Denn die Rente samt Pflegegeld - 1.000 Euro - der Verstorbenen wollte er weiterhin kassieren.

"Minnerl-Tant" wird jetzt langsam aufgetaut
Die wahre Todesursache liegt noch im Eis verborgen, sollte aber demnächst ans Tageslicht kommen. Erst wenn die Tote aufgetaut ist, kann die Gerichtsmedizin ihre Arbeit aufnehmen. Dann entscheidet sich auch, ob "nur" wegen Störung der Totenruhe und Betrugs - oder gar wegen Mordverdachts ermittelt wird.

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