Lehrling geschlagen:

Mechaniker klagt gegen die „Fristlose“

Niederösterreich
10.08.2016 10:08

Man sollte meinen, der Fall wäre klar: In einer Kfz-Werkstatt im Bezirk Krems soll ein Mitarbeiter einen Lehrling vor mehreren Zeugen geschlagen haben, der Bursche musste ärztlich behandelt werden. Der Firmenchef sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus - und wurde prompt vom mutmaßlichen Schläger verklagt.

Wie es zu dem handgreiflichen Streit gekommen war, darüber scheiden sich die Geister. Fakt ist jedoch, dass gleich mehrere Mitarbeiter gesehen haben, wie der 19-jährige Lehrling von dem Beschuldigten geschlagen wurde. Der Bursch musste sich daraufhin in ärztliche Behandlung begeben, war eine Woche im Krankenstand. In der Zwischenzeit setzte es für den Beschuldigten eine fristlose Kündigung, als der Chef von der Attacke erfahren hatte. "Zum Schutze des Opfers vor weiteren tätlichen Angriffen", heißt es.

Doch die Entlassung und den einhergehenden Verlust einer Abfindung wollte der vermeintliche Angreifer aber nicht gelten lassen. Er wandte sich an die Arbeiterkammer und klagte nach der Rechtsberatung auf Auszahlung seiner weiteren Bezüge. Trotz der Bemühungen der Kfz-Firma ging die Sache weiter ans Arbeitsgericht. Und dieses stellte "aufgrund der vom Gericht nicht überprüften Behauptungen" des Klägers einen Zahlungsbefehl aus. Mehr als 30.000 Euro sollte der Chef dem Gewalttäter - es gilt die Unschuldsvermutung - bezahlen. "Das ist doch völlig unverständlich! Es lässt sich nur so erklären, dass den Verantwortlichen die Hintergründe der Kündigung nicht bekannt waren", berichten die Betroffenen und legten Einspruch ein.

Das Verfahren am Arbeitsgericht ist anhängig.

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