Der verheiratete Vater war rund 30 Jahre für die Feuerwehr tätig, unter anderem auch in der Jugendbetreuung für zehn bis 15-jährige Mädchen und Burschen. Dabei habe er sowohl Ausbildungen für die Feuerwehr geleitet als auch Freizeitaktivitäten durchgeführt. "Dass Ihnen ein großes Vertrauen der Eltern entgegengebracht wurde, ist Ihnen schon klar, oder? Und das haben Sie ausgenutzt, in ihrem sexuellen Notstand", hielt Richter Helmut Neumer dem Angeklagten vor.
Sexuelle Übergriffe im Auto des Beschuldigten
Im Rahmen eines Spiels sei er zufällig an der Brust der 13-Jährigen angekommen und habe festgestellt, dass sie "schon ziemlich entwickelt ist", erklärte der Angeklagte. Weil sie sich nicht gewehrt habe, habe er angenommen, dass es sie nicht störte und er einen Schritt weiter gehen könnte. Nach einer Jugendstunde im Frühjahr 2009 habe er dann mehrere Teilnehmer mit dem Auto nach Hause gebracht - darunter auch das Opfer. Als er allein mit ihr im Wagen war, sei er im Dunklen auf einen Feldweg abgebogen, habe ihre Hand auf sein Geschlechtsteil gelegt und sie dazu gebracht, ihn sexuell zu befriedigen. Bei diesem einen Vorfall blieb es aber nicht: Einige Zeit später kam es in einem Kremser Bad zu einem weiteren Übergriff auf das Mädchen.
Auch andere Mädchen unsittlich berührt
"Gefallen Ihnen jüngere Frauen, Mädchen besonders gut?", fragte der Richter. "Nein, eigentlich nicht, ich habe ja selber eine Tochter. Ich weiß nicht, wie das zustande gekommen ist", antwortete der Mann, der infolge seines Verfahrens von der Feuerwehr suspendiert wurde und seinen Job bei der Gemeinde verlor. Richter und Staatsanwalt äußerten Zweifel: Aussagen von anderen Mädchen würden auf die "Distanzlosigkeit" des 47-Jährigen - er soll ihnen auf Gesäß und Brüste gegriffen haben - hinweisen.
Freigesprochen wurde der 47-Jährige vom Vorwurf des wissentlichen Zugriffs auf kinderpornografische Inhalte im Internet, den der Staatsanwalt während des Verfahrens einbrachte. Im temporären Speicher des Computers waren zahlreiche einschlägige Seiten gefunden worden. Er habe sich Porno-Seiten im Internet angeschaut, gab der Mann zu. "Da waren mehrere Bilder drauf von Mündigen, aber vereinzelt auch von Minderjährigen", diese habe er aber "nicht bewusst betrachtet", betonte er.
Dass er seinen Computer den Ermittlern bereitwillig zur Verfügung gestellt hatte, spreche angesichts seines sonst reumütigen Geständnisses für sein reines Gewissen, meinte der Richter. Eine Wissentlichkeit könne man ihm nicht nachweisen, zumal manche Computerprogramme die Eigenschaft hätten, sich selbstständig zu machen.Verteidigung und Staatsanwalt erbaten drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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