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Angebliche Detektive hatten der Jugendlichen Gelddiebstahl unterstellt – zu Unrecht. Das Mädchen war in Wahrheit einigen im Salon ein Dorn im Auge. Nach der Kündigung wandte sie sich an die Arbeiterkammer. "Die junge Frau war unschuldig und die Entlassung ungerechtfertigt. Wir haben daraufhin geklagt", sagt Gabriele Lukassen von der AK. Die Vorwürfe lösten sich vor Gericht denn auch in Luft auf.
Der Betrieb muss jetzt – nach zwei Jahren – an das Opfer 8.000 Euro Entschädigung zahlen. Und genau darin liegt ein großes Problem: "Der Schaden für die Jugendliche ist nicht wiedergutzumachen. Sie hatte keine Chance mehr, woanders ihre Lehre fortzusetzen", ärgert sich Lukassen.
von Gernot Buchegger, Kronen Zeitung
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