Unterdessen ist bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein Ermittlungsverfahren wegen Kindesentziehung gegen die Mutter anhängig. "Der Sachverhalt wird geprüft", sagte Staatsanwalt Erich Habitzl. Das Verfahren geht auf eine Anzeige des Kindsvaters vom 25. Juli zurück, von der Polizei wurde ein Anlassbericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt.
"Wir werden eine Einvernahme machen, sobald es der Mutter besser geht - derzeit ist sie krank", sagte Wagner. Die Juristin ist eigenen Angaben zufolge mit dem Lebensgefährten der Frau in Kontakt. Wo sich Mutter und Kind derzeit aufhalten, sei ihr nicht bekannt.
Expertin: "Flucht vor Gewalt ist keine Entführung"
Am Freitag meldete sich auch Psychoanalytikerin und Juristin Rotraud Perner zu Wort. "Als Juristin und Psychotherapeutin und Konfliktforscherin fordere ich Justizministerin Beatrix Karl auf, sich auf europäischer Ebene für die Schaffung einer europäischen Kinder- und Jugendanwaltschaft einzusetzen", sagte sie.
Die Mutter der kleinen Sofia ist laut ihrer Anwältin vor vier Jahren vor ihrem angeblich gewalttätigen Lebensgefährten aus Italien zurück in ihre Heimat geflüchtet. "Flucht vor Gewalt ist keine Entführung", sagte Perner. "Es gehört grenzüberschreitend genau definiert, was Flucht, Entführung etc. ist", forderte die Juristin. Es müsse eine staatenübergreifende Institution mit Fachleuten geschaffen werden.
Mutter zog mit Sechsjähriger nach Österreich zurück
Der Hintergrund des Rechtsstreits: Seit die Frau mit ihrer Tochter zurück nach Österreich zog, habe der Ex-Freund alle rechtlichen Möglichkeiten ergriffen, um die gemeinsame Tochter zurückzuholen, sagte Wagner. Allerdings habe der Mann sich weder um ein Besuchsrecht noch um eine Lösung im Sinne des Kindeswohles bemüht, auch habe er keine Alimente gezahlt, so die Anwältin.
Laut Hans Barwitzius, Sprecher des Landesgerichts Wiener Neustadt, hat der Akt bereits "sämtliche Höchstinstanzen durchlaufen" - vom OGH in Österreich über den EuGH und den EGMR: Es ist rechtskräftig entschieden, dass die Frage des Kindeswohls durch italienische Gerichte zu klären sei. Der OGH habe 2012 festgestellt, dass das Kind dem Vater zu übergeben ist.
Übergabe des Mädchens an Vater gescheitert
Die einzige Entscheidung, die dem Bezirksgericht Wiener Neustadt in der Causa zukam, war jene der Modalitäten. Am 24. Juli hätte das Mädchen zurück nach Italien gebracht werden sollen, doch weder die Mutter noch die kleine Sofia waren an ihrem Wohnort anzutreffen.
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