Regressverfahren

Kampusch-Anwalt fordert von der Republik eine Million

Niederösterreich
02.03.2011 10:02
Gerald Ganzger, der Rechtsanwalt des Entführungsopfers Natascha Kampusch, hat sich mit einem sogenannten Aufforderungsschreiben an die Finanzprokuratur der Republik Österreich gewandt. Darin geht es um die seit Langem diskutierten Regressansprüche der heute 23-Jährigen an den Staat. Gefordert wird nun eine Million Euro.

Durch das Aufforderungsschreiben vom 4. Februar habe man zunächst einmal verhindert, dass die Ansprüche von Natascha Kapusch verjähren, erklärte Ganzger am Dienstag. Vor drei Jahren habe es bereits in dieser Causa Kontakte zur Finanzprokuratur gegeben, aber kein Aufforderungsverfahren, so der Anwalt.

Ganzgers Schreiben an die Finanzprokuratur, die für die rechtlichen Geldgeschäfte der Republik als "Anwalt und Berater" zuständige Behörde, war der Wiener Gratiszeitung "Heute" zugespielt worden, die es am Dienstag veröffentlichte. Man habe sich nicht selbst an die Medien gewandt, betonte Ganzger.

323 Euro pro Tag im Kellerverlies
Mehrere Juristen hatten Kampusch immer wieder gute Aussichten auf Regressansprüche bescheinigt; vor allem aufgrund der von der Kampusch-Kommission aufgezeigten Ermittlungspannen im Entführungsfall. Hinweise auf Wolfgang Priklopil als Täter gab es schon kurz nach dem Verschwinden des damals zehnjährigen Mädchens. Bei einer sorgfältigeren Arbeit wäre dem Opfer das achteinhalb Jahre dauernde Martyrium erspart geblieben, argumentiert Ganzger in dem Schreiben laut "Heute".

Als Wiedergutmachtung wird nun die Zahlung von einer Million Euro gefordert - 323 Euro für jeden einzelnen der 3.096 Tage, die Kampusch im Kellerverlies unter Priklopils Haus verbrachte.

Ganzger will noch nicht über etwaige Klage nachdenken
Die Republik habe nun noch zwei Monate Zeit für eine Antwort, wobei seiner Ansicht nach die Entscheidung im Innenministerium fallen werde, so der Anwalt. "Ich werde sehen, was ich für Post bekommen werde." Ob Natascha Kampusch bei einem abschlägigen Entscheid der Finanzprokuratur den Klagsweg bestreiten werde, wollte der Anwalt noch nicht sagen: "Wenn wir das Ufer erreicht haben, werden wir entscheiden, ob wir den Fluss überqueren."

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