Schuldsprüche in NÖ

Je zehn Jahre Haft für zwei Bankräuber nach drei Coups

Niederösterreich
01.03.2012 16:46
Zu jeweils zehn Jahren Haft sind zwei Bosnier am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt wegen ihrer Mithilfe bei drei bewaffneten Banküberfällen verurteilt worden. Es war bereits der vierte Prozesstag in der Causa, nach einem Richterwechsel zu Jahresbeginn mussten Teile des Verfahrens wiederholt werden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der 51-jährige Haupttäter war bereits Ende November 2011 zu 14 Jahren Haft verurteilt worden, ein erst 15-jähriger Mittäter im Jänner zu 20 Monaten, davon zehn bedingt.

Dem 51-Jährigen, der bereits wegen einschlägiger Delikte im Gefängnis gesessen hatte und erst 2010 bedingt entlassen worden war, wurden drei Überfälle im Jahr 2011 zur Last gelegt. Der Mann soll bewaffnet Banken in Möllersdorf und Pfaffstätten überfallen haben, ein Raub in Gainfarn (alles Bezirk Baden) scheiterte.

Die anderen drei Angeklagten, die zwei Bosnier und der jugendliche Tunesier, sollen ihm dabei teilweise geholfen haben, indem sie Tatorte ausforschten bzw. den Fluchtwagen lenkten.

Haupttäter als Zeuge vor Gericht
Am letzten Verhandlungstag kam noch einmal der bereits verurteilte Haupttäter - diesmal als Zeuge - zu Wort. In seiner fast zwei Stunden langen Befragung traten zahlreiche Widersprüche zu seinen bisherigen Aussagen zutage. So schwächte er die Beteiligung der beiden am Donnerstag vor Gericht stehenden Beschuldigten immer weiter ab und behauptete auf einmal sogar, einer davon wäre gar nicht dabei gewesen.

In seiner ersten Einvernahme bei der Polizei rund eine Stunde nach der Festnahme hatte er jedoch andere Angaben zu Protokoll gegeben. Der Mann sei damals sehr glaubwürdig gewesen, habe seine Ausweglosigkeit erkannt und ein umfassendes Geständnis abgelegt, ohne dabei anderen Personen übermäßig die Schuld zuzuschieben, sagte ein Beamter des Landeskriminalamtes nun als Zeuge aus.

Dieser ersten Aussage traute Richterin Andrea Rosensteiner offensichtlich mehr als dem, "was er heute zum Besten gegeben hat": Die Angaben des Hauptbeschuldigten so kurz nach der Festnahme seien viel zu detailreich gewesen, um sie sich in dieser kurzen Zeit ausdenken zu können, meinte sie.

Mit zehn Jahren Haft liegt das Urteil im Mittelfeld des möglichen Strafrahmens - fünf bis 15 Jahre für schweren Raub.

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