Bei Jagd betrunken

Jäger erschoss 21-Jährigen: 14 Monate unbedingte Haft

Österreich
15.04.2013 16:19
Zu 14 Monaten unbedingter Haft ist am Montag in Niederösterreich ein Jäger verurteilt worden, der am 19. Jänner während einer Wildschweinjagd einen tödlichen Schuss auf einen 21-Jährigen abgegeben hatte. Der 55 Jahre alte Waidmann war zum Zeitpunkt des Vorfalls betrunken - er hatte zweieinhalb Stunden nach der Schussabgabe laut Alkoholtest 0,46 Promille im Blut. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der tragische Vorfall hatte sich - wie berichtet - im Gemeindegebiet von Unterolberndorf im Bezirk Mistelbach ereignet. Gegen 9 Uhr brachen rund 40 Jäger und Treiber auf, um in einem etwa vier Hektar großen Gebiet die Wildschwein-Population zu reduzieren. Der 21-jährige Christian T. war als Treiber eingesetzt.

21-Jähriger verblutete binnen Minuten
Der 55-Jährige schoss dann aus etwa 15 bis 20 Metern Entfernung auf ein dichtes Gebüsch. Er habe dort einen "dunklen Fleck" gesehen, erklärte er später bei der Einvernahme. Das Projektil - es handelt sich dabei um ein sogenanntes Brenneke-Geschoss, das beim Eintritt eine verheerende Wirkung entwickelt - traf den jungen Mann in die Hüfte. Er verblutete binnen Minuten. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des 21-Jährigen feststellen.

Das Gericht befand den 55-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen für schuldig. Mildernd auf die Strafhöhe (bis zu drei Jahre, Anm.) wirkten sich das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit aus.

An der Tat sei aber nichts zu beschönigen, das tragische Geschehen wäre vermeidbar gewesen, nannte der Richter zwei erschwerende Fakten, die besonders gefährliche Verhältnisse darstellten: Missachtung der Grundregel, keinen Schuss abzugeben ohne zu wissen, worauf man schießt, sowie - entgegen entsprechender Richtlinien des Jagdverbandes - die die Reaktionsfähigkeit mindernde Alkoholisierung. Am Schuldspruch führte daher "kein Weg vorbei", so der Richter.

Schmerzensgeld an Schwester und Vater des Getöteten
Neben der unbedingten Haftstrafe muss der Verurteilte der Schwester des Erschossenen 7.000 Euro Trauerschmerzensgeld und dessen Vater inklusive Begräbniskosten rund 14.500 Euro zahlen. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht. Verteidiger Walter Anzböck legte Berufung gegen das Urteil ein.

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