Weiter in U-Haft

Fall Krems: Anklage gegen 17-Jährigen fertiggestellt

Niederösterreich
27.10.2009 14:27
Jener 17-jährige Bursche (Bild), der im August in Krems als mutmaßlicher Supermarkt-Einbrecher angeschossen wurde, wird wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls angeklagt. Ein entsprechender Strafantrag wurde am Dienstag am Landesgericht Krems eingebracht, betätigte Gerichtssprecher Herbert Mischer auf Anfrage. Der 17-Jährige bleibt vorerst weiter in U-Haft.

Der Jugendliche war der in der Nacht auf den 5. August bei einem Einbruch in einen Kremser Merkur-Supermarkt von der Polizei erwischt und angeschossen wurde, während sein 14 Jahre alter Begleiter von einem Beamten erschossen wurde.

Burschen drohen bis zu fünf Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 17-Jährigen insgesamt vier vollendete und zwei versuchte Einbrüche zur Last, die er großteils mit jenem 28 Jahre alten Rumänen begangen haben soll, der ihn und seinen getöteten Begleiter auch zu jenem Supermarkt chauffiert haben dürfte, wo es dann zum tödlichen Schuss kam. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Burschen bis zu fünf Jahre Haft sowie der Widerruf einer offenen Bewährungsstrafe aus einer vorangegangenen Verurteilung.

Ebenfalls teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch legt die Anklagebehörde dem 28-jährigen Rumänen zur Last. Fünfmal soll dieser mit dem erschossenen 14-Jährigen tätig geworden sein, drei weitere Male ohne dessen Mitwirkung. Dem Erwachsenen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Der 17-Jährige, der seit dem Vorfall am 5. August in Untersuchungshaft sitzt, könnte nun um eine Vorverlegung seiner dritten Haftprüfungsverhandlung ansuchen. Diese ist an sich für den 19. November vorgesehen. Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr sei mit der Anklageerhebung "grundsätzlich hinfällig", sagte der Gerichtssprecher. Tatbegehungsgefahr werde aber weiterhin angenommen, so Mischer.

Heftige Kritik an U-Haft für 17-Jährigen
Gerade die Verhängung der Untersuchungshaft war wiederholt zum Ziel heftiger Kritik zahlreicher Strafrechtsexperten geworden: Sowohl der von der Justiz angenommenen Flucht- als auch der Tatbegehungsgefahr stünden die schweren Verletzungen des unter Einbruchsverdacht inhaftierten Jugendlichen entgegen. Immerhin habe der 17-Jährige bei dem Zwischenfall im Supermarkt einen Durchschuss beider Oberschenkel erlitten.

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