Geprüft wurde, ob eine vorangehende Kontrolle von Polizei und Asfinag den Crash ausgelöst hatte - was nicht nachgewiesen werden konnte, erklärte Gerhard Sedlacek, Sprecher der St. Pöltner Anklagebehörde, am Dienstag.
Da niemandem - weder Polizei noch Asfinag noch dem Lkw-Lenker, auf dessen Fahrzeug die bei dem Unfall getötete Niederländerin aufgefahren war - mit Sicherheit ein Fahrlässigkeitsdelikt vorgeworfen werden könne, habe man "im Zweifel" die Ermittlungen gegen die Beteiligten eingestellt, so der Sprecher. Ein Gutachten habe gar festgestellt, dass die Frau mit der höchsten Geschwindigkeit von allen Beteiligten gefahren war.
Die Sache sei damit abgeschlossen. Weitere Ermittlungen wegen Blechschäden oder leichteren Verletzungen seien nämlich bereits vor längerer Zeit eingestellt bzw. mit Diversionen bereinigt worden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.