Fall Julia Kührer

Ermittler: “Waren in 100 Kellern, aber nicht in diesem”

Österreich
05.07.2011 17:53
Der Fall Julia Kührer wird zum Publicity-Match zwischen den Ermittlern und jenem 50-jährigen Mann, auf dessen Grundstück die sterblichen Überreste des Mädchens gefunden wurden. Nach seiner Freilassung erklärte Michael K., dass die Polizei schon 2010 sein Grundstück durchsucht habe - sogar mit Hund. "Wir waren in 100 Kellern, aber nicht in jenem, in dem Julias Leiche gefunden wurde. Und schon gar nicht mit einem Suchhund", erklärte hingegen einer der Fahnder der "Krone". Indes gibt es neue Tatortspuren.

Der 50-Jährige wurde von Polizeibeamten in den Jahren nach dem Verschwinden Julia Kührers am 27. Juni 2006 insgesamt vier Mal zum Fall befragt. Im Mai 2010, als wieder intensiver ermittelt und K. ein weiteres Mal befragt wurde, gestattete er drei Beamten Zutritt zum Anwesen, wie die Polizei am Montag entsprechende Interviewaussagen K.s nach seiner Enthaftung am Sonntag bestätigte.

Die Beamten seien aber "ohne Hund und ohne technische Geräte" gekommen, so BK-Sprecherin Silvia Strasser. Und wie ein Ermittler der "Krone" erklärte, wurde auch nicht im Weinkeller Nachschau gehalten, wie K. angedeutet hatte. Die Aussage, dass die Polizei einen Hund dabei hatte, hatte allerdings K.s Freundin getätigt.

Anwalt: "Keinerlei Beweise"
Der Grundstücksbesitzer bleibt weiterhin bei seiner Behauptung, jemand müsse Kührers Leiche in seinem Erdkeller in Dietmannsdorf abgelegt haben. "Mein Mandant ist wieder auf freiem Fuß und geht seiner Arbeit nach. Es gibt keinerlei Beweise, dass er in irgendeiner Form mit dem Fall Kührer zu tun hat", erklärte K.s Anwalt, der Wiener Strafverteidiger Farid Rifat, gegenüber der "Krone".

Obligatorische U-Haft kam nicht zum Tragen
Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, bezeichnete die Enthaftung des 50-Jährigen am Montag als Entscheidung eines Richters, die zu akzeptieren sei. So muss der Haftrichter davon überzeugt sein, dass die vorliegende Beweislage ausreicht, um im Falle einer späteren Anklageerhebung einen Schuldspruch wahrscheinlich zu machen. Bei Michael K. war das nach Ansicht des Korneuburger Haftrichters nicht der Fall, weshalb die Regeln der bedingt obligatorischen U-Haft gar nicht zum Tragen kamen. Die "Verneinung eines dringenden Tatverdachts" sei jedoch "keine völlige Verdachtsentkräftung", so Köhl.

Ob die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Wien Beschwerde gegen die Enthaftung erheben wird, steht noch nicht fest. Am Montag begann die diesbezügliche 14-Tage-Frist. Bis zu deren Ende werden die Ermittler versuchen, "die Entscheidungsgrundlage zu verbreitern", heißt es. Es sollen weitere Beweismittel gesucht werden, die entweder für eine Verwicklung des 50-Jährigen in das Verbrechen sprechen - oder die geeignet sind, seine (Mit-)Täterschaft auszuschließen.

Blaue Decke im Erdkeller gefunden
Die Spurenlage ist dabei offenbar nicht so aussichtslos wie anfangs vermutet. Neben der skelettierten Leiche, an der aber eventuell keine genaue Todesursache mehr festgestellt werden kann, und den halb verbrannten Schulbüchern Kührers hat man z.B. auch Teile einer blauen Decke im Erdkeller gefunden. Das Fundstück stammt den bisherigen Erkenntnissen nach nicht von Kührer. Die Decke "war nicht vergraben, aber das ist keine ganze Decke, sondern ein Teil einer Decke", erklärte der Ermittlungsleiter des Bundeskriminalamts, Ernst Geiger, Dienstag früh in einer Stellungnahme im ORF-Radio.

Die Untersuchung sei aufwendig und mühselig und werde lange dauern. "Aber es gibt gute Hoffnungen, dass wir hier eine Spur haben - möglicherweise die Spur des Täters", so Geiger. Das Ergebnis werde allerdings erst in einigen Wochen vorliegen.

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