Und sie hält zu ihm

Ehefrau in Rücken gestochen: 5 Jahre Haft für 43-Jährigen

Österreich
21.06.2012 18:05
Zu fünf Jahren Haft ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten in Niederösterreich ein 43-Jähriger verurteilt worden, der seiner Ehefrau im Dezember 2011 im Zuge eines Streits zwei Stiche in den Rücken versetzt hatte. Die Geschworenen sprachen den Mann zwar des Mordversuchs schuldig, bejahten aber auch - wegen der Verständigung der Rettung - den Abbruch des Versuchs, weshalb er wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen verurteilt wurde.

Der Mann nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - somit ist es noch nicht rechtskräftig. Als mildernd führte der Vorsitzende Richter Helmut Weichhart in seiner Begründung den untadeligen Lebenswandel des Beschuldigten an. Erschwerend hätten sich allerdings die Ausübung der Tat - zwei massive Stiche - und die schweren Dauerfolgen für das Opfer ausgewirkt: Die Mutter zweier kleiner Kinder werde durch eine teilweise Lähmung ihr Leben lang daran zu leiden haben. Der erste Stich verfehlte die Halsschlagader nur knapp, der zweite durchtrennte das Rückenmark zu 80 Prozent. Die Frau kann auf Krücken lediglich kurze Strecken zurücklegen und benötigt einen Rollstuhl, führte Gerichtsmediziner Christian Reiter aus.

Streitauslöser: Beiderseitige Eifersucht
Seit 1993 lebt der Mann in Österreich, 2004 heiratete er, aber seit 2010 hatte es laut Staatsanwaltschaft in der Ehe des aus Bosnien-Herzegowina stammenden Paares Schwierigkeiten gegeben. Grund sei beiderseitige Eifersucht gewesen. Am 16. Dezember hatte die Frau die Söhne (heute sechs und vier Jahre alt) zunächst in den Kindergarten gebracht - wieder daheim, entspann sich dann eine neuerliche Auseinandersetzung. Als die 27-Jährige sagte, sie halte das nicht mehr aus und wolle ihn verlassen, ergriff der Mann ein Messer, zerrte sie auf die Terrasse und stach zu. Als er sich dann die Pulsadern aufschnitt, flehte die Schwerverletzte ihn an, an die Kinder zu denken und die Rettung zu rufen. Inzwischen war auch die Schwägerin im Nachbarhaus durch die Schreie alarmiert worden.

Invalide Frau hält weiterhin zu ihrem Mann
Nach der Festnahme, bei der der damals 42-Jährige eine Tötungsabsicht zugab, hielt die Frau weiter zu ihm. Vor Gericht entschlug sich die Frau am Donnerstag im Zeugenstand schluchzend der Aussage. Der Angeklagte schwieg allerdings nicht - und er leugnete die Tat auch nicht. Die Widersprüche in seinen Aussagen erklärte er damit, dass er sich damals und bei der Einvernahme in einem Schockzustand befunden habe. Er habe im Affekt gehandelt und seine Frau "niemals umbringen wollen", betonte er und bestritt damit eine Tötungsabsicht. Er sei damals in psychisch schlechter Verfassung gewesen, habe aber leider keine Hilfe in Anspruch genommen.

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