Wenn das Grundwasser bis in die Keller vordringt, sind Schimmel und Schäden sicher - Entschädigungen gibt es dafür aber nicht. Denn die Opfer müssten der Baubehörde, also der Gemeinde, fahrlässiges Verhalten nachweisen können. Und das ist im Regelfall nicht möglich. "Dass der Wasserspiegel in den vergangenen Jahren permanent steigen würde, war nicht vorherzusehen", heißt es.
Davon haben die Betroffenen natürlich nichts. Denn sie müssen selbst für die hohen Renovierungskosten aufkommen. Ein kleiner Trost: Bis Jahresende gibt es noch eine Landesaktion, die das Abdichten und Sanieren der Keller unterstützt.
Zu den Unglücklichen zählt aktuell zum wiederholten Mal Peter Spielvogel (64) aus Oberzögersdorf bei Stockerau. "Alles steht unter Wasser. Das Auspumpen ist sinnlos, weil nichts abrinnen kann. Ich schwimme quasi mit meinen Möbeln." 60 Häuser in der Siedlung sind betroffen. Ein kleiner selbst errichteter Damm zum Schutz wurde jetzt verstärkt. Was den Pensionisten ärgert: "Seit 1986 haben wir das Land achtmal um Hilfe gebeten. Passiert ist aber nichts."
von Gernot Buchegger, Kronen Zeitung
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