Karambolage auf A22

Bedingte Strafen für Oberleutnant und Korporäle

Niederösterreich
07.05.2010 17:50
Der mit Spannung erwartete Prozess gegen vier Bundesheer-Angehörige wegen der "Nebel-Karambolage" im Jänner 2009 auf der A22 ist am Freitag mit drei Schuldsprüchen und einem Freispruch zu Ende gegangen. Nachdem im März bereits ein Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingt verurteilt worden war, gab es nun für den verantwortlichen Oberleutnant und zwei Korporäle, die die Übung mit ausführten, ebenfalls bedingte Haftstrafen. Der nicht in die Planung involvierte Unteroffizier wurde freigesprochen.

Der 46-jährige Oberleutnant wurde zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Er war für die Übung auf dem nahen Heeresgelände verantwortlich, bei der von Nebelhandgranaten ausgelöster Rauch zur A22 zog und laut Sachverständigen dort letztendlich zu einer Massenkarambolage führte, bei der eine gebürtige Tschechin getötet und sieben weitere Menschen verletzt wurden. Der im März verurteilte Autofahrer war - bei nicht angepasster Geschwindigkeit - auf das Auto der Frau aufgefahren.

Die beiden Korporäle, die die Übung auf dem Gelände der Kaserne in Korneuburg mit ausführten, erhielten ebenfalls wegen fahrlässiger Gemeingefährdung je vier Monate bedingt. Hingegen wurde der Unteroffizier, der nicht in die Planung der Nachtübung involviert gewesen war, freigesprochen. Das Verfahren habe keinen Beweis erbracht, dass er in der Verantwortungskette für die Übung stand, sagte Einzelrichter Gernot Braitenberg. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Grundwehrdiener am Vormittag befragt
"In geballter Form" wurden bei dem Prozess am Landesgericht Korneuburg am Freitagvormittag rund 50 Zeugen befragt, vorwiegend jene Rekruten, die damals an der Übung teilnahmen. Laut den Angaben der meisten Grundwehrdiener hatte bei der Nachtlehrvorführung auf dem Garnisonsübungsplatz etwas Bodennebel geherrscht, die Sicht war aber klar. Übereinstimmender Tenor: Der Rauch der Nebelhandgranaten zog zur Autobahn. Die Rekruten hatten durchwegs in Erinnerung, dass leichter Wind in Richtung Donauuferautobahn wehte. Mehrere empfanden den Wind an jenem Winterabend stärker: "Mir war jedenfalls kalt", sagte einer.

Nach dem Zünden der Nebelgranaten stieg den Aussagen zufolge eine Rauchsäule bis auf Höhe der Baumwipfel auf. Die Nebelwand zog dann langsam in Richtung Autobahn, sodass die zuvor deutlich erkennbare Leuchtschrift der dortigen Tankstelle nicht mehr zu sehen war. Dann war ein lauter Knall zu hören, woraufhin die Soldaten sofort dachten, dass es - wegen des Nebels - "gekracht" hatte. Einer sah eine Stichflamme, ein anderer durch den Nebel hindurch Feuer auf der Autobahn.

Richter: "Ganzer Zug war gefährdet"
Am Nachmittag waren dann weitere Soldaten bzw. Gutachter an der Reihe. Bis zu dem folgenschweren Crash auf der nahen Autobahn habe es keinen Zwischenfall im Zusammenhang mit dem Einsatz von Nebelhandgranaten auf dem Garnisonsübungsplatz gegeben, sagte ein langjähriger Vizeleutnant aus. Richter Braitenberg arbeitete mit seinen Fragen an den Zeugen heraus, dass die Sicherheits-Bestimmungen hinsichtlich des einzuhaltenden Abstandes eigentlich nicht beachtet wurden. Die Rekruten seien ungeschützt 200 Meter neben den gezündeten Nebeltöpfen gestanden, hielt der Richter fest. Damit sei ein ganzer Zug bei der Nachtlehrvorführung gefährdet worden, aber auch Menschen auf der Tankstelle.

Aus meteorologischer Sicht herrschte am Abend des 22. Jänner 2009 eine schwache Hochdrucklage. Es war sehr windschwach, weshalb die Gutachterin von stabilen Ausbreitungsbedingungen für den künstlichen Nebel sprach - die Nebelbank zerfledderte nicht, sondern wurde entsprechend der Windgeschwindigkeit von einem Meter pro Sekunde in rund vier Minuten bis zur etwa 250 Meter weit entfernten Autobahn getrieben. Das decke sich auch mit den Zeugenaussagen. Auf der Fahrbahn habe es dann keinen Bodennebel gegeben. Beim Zünden von drei Stück Nebelgranaten entsteht nach Berechnungen des chemisch-waffentechnischen Sachverständigen eine 110 Meter breite, 15 Meter hohe und 30 Meter tiefe Nebelwand.

Die künstliche Wolke sei aufgrund der günstigen Wetterverhältnisse lange kompakt und damit Sicht behindernd geblieben - auch noch in einer Entfernung von 400 Metern. Zur toxikologischen Wirkung von Nebelhandgranaten erläuterte der Gutachter, dass die durch die Zündung entstehenden feinen Partikel vor allem im Nahbereich gefährlich seien, weil sie in die Lunge eindringen und Ödeme auslösen können. Weltweit gebe es schwere bis tödliche Unfälle. Der Oberleutnant blieb trotz dieser Angaben dabei, dass eine Nebelhandgranate nie solche Ausmaße annehmen könnte.

"Selbst gestrickte Vorstellungen von Sicherheit"
In seiner Urteilsbegründung schloss sich der Richter dem Schlussvortrag des Staatsanwalts an. Friedrich Köhl hatte es als eindeutig erwiesen angesehen, dass der vom Militär produzierte Rauch zur A22 zog. Er erinnerte aber auch daran, dass der - bereits verurteilte - Lenker die Geschwindigkeit der plötzlich auftretenden Sichtbehinderung nicht angepasst hatte. Der Erstangeklagte könne aber seine Verantwortung nicht auf die Übungsplatz-Ordnung abwälzen, wenngleich Köhl einräumte, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände nur der toxischen Gefahr galten. Diese toxische Gefahr war laut Braitenberg aber ebenfalls gegeben: 60 Rekruten waren innerhalb des gefährdeten Bereich ungeschützt aufgestellt.

Der Oberleutnant habe als zuständiger verantwortlicher Offizier die Planung der beiden Korporäle genehmigt und besaß Ortskenntnis, so Braitenberg weiter. Die Vorschriften hinsichtlich Sicherheitsabstand und Beachtung der Windrichtung seien nicht eingehalten worden. Der schreckliche Vorfall sei als Mitursache auf ein Versagen der Verantwortlichen, die "selbst gestrickte Vorstellungen von Sicherheit, aber keine Ahnung" hatten, zurückzuführen, verwies der Richter auf die Lage des Übungsgeländes direkt neben der Autobahn.

Richter mahnt Eigenverantwortung beim Heer ein
Der Richter plädierte abschließend für mehr Eigenverantwortung beim Bundesheer. Möge diese Verhandlung dazu dienen, beim Bundesheer das Bewusstsein dafür zu stärken, dass jeder Kommandant in seinem Bereich für die Sicherheit verantwortlich sei, sagte Braitenberg. Ein Abschieben dieser großen Verantwortung sei tödlich. Jeder Kommandant müsse diese große Verantwortung wahrnehmen und ausüben. Sicherheit sei erstes Gebot. Etwas anderes gebe es bei diesen gefährlichen Mitteln, die täglich eingesetzt werden, nicht.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Niederösterreich



Kostenlose Spiele