Inzest-Fall

Anwalt zeigt Ehefrau und Sohn von Josef F. an

Niederösterreich
27.03.2009 16:13
Ein Rechtsanwalt aus Deutschland hat im Inzest-Fall von Amstetten bei der österreichischen Oberstaatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Ehefrau und den ältesten Sohn von Josef F. erstattet. "Es geht um Mitwisserschaft, konkret genannt werden diese beiden Personen", sagte Marie-Luise Nittel, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, am Donnerstagabend. Unterdessen erwarten 360 Häftlinge und 15 Sozialarbeiter, Psychologen und Psychiater in Garsten (Oberösterreich) nun den Amstettener Horror-Vater Josef F. (73), der sein ganzes Leben lang behandelt und beschützt werden muss.

Eingelangt sei das Schreiben des Juristen am Mittwoch, es werde an die zuständige Behörde in Niederösterreich weitergeleitet. Diese werde die Anzeige überprüfen und über das weitere Vorgehen - zurücklegen oder weiterverfolgen - entscheiden, so Nittel. "Mit Erstaunen beobachte ich aus der Ferne, dass die Ermittlungen keine Bemühung erkennen lassen, die Mittäter zu überführen", zitierte die Sprecherin aus dem Brief des Anwalts. Mitwisserschaft alleine wäre laut Nittel jedenfalls nicht strafbar, anders würde es bei einer Begünstigung bzw. Mittäterschaft aussehen.

Staatsanwalt verweist auf fehlende Verdachtsmomente
Der Leiter der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Peter Ficenc, erklärte am Freitag dazu, dass natürlich jede Anzeige zu behandeln sei. Sollten neue Erkenntnisse enthalten sein, würden diese geprüft. Ficenc erinnerte aber daran, dass die polizeilichen Ermittlungen nach Bekanntwerden des Falles Ende April 2008 keine konkreten Verdachtsmomente gegen Familienmitglieder gebracht hätten.

Damals wurden 130 bis 140 Zeugen befragt, wobei es keine Hinweise gab, die in diese Richtung liefen. Unter den Befragten waren auch Bewohner jenes Hauses, in dessen Keller die Tochter 24 Jahre lang gefangen gehalten worden war. Einzelne Kinder von Josef F. entschlugen sich der Aussage.

Josef F. steht "in der Häfen-Hierarchie ganz unten"
"Wer sich an Kindern vergreift, steht in der Häfen-Hierarchie ganz unten", weiß man in Garsten, dass Josef F. vor Mitgefangenen beschützt werden muss: Vor allem Südländer könnten empört aggressiv reagieren, wenn der Inzest-Vater ins Ex-Kloster kommt, was die Justiz noch davon abhängig macht, ob der Häftling Besuche aus seiner nahen Heimat erwartet.

Einerseits wäre der geächtete Promi abgesondert gut aufgehoben, doch für 100 Garstener Einzelzellen stehen 50 Interessenten auf der Warteliste. Andererseits könnten Zellengenossen verhindern, dass sich der Lebenslange das Leben nimmt. Was, wie berichtet, erst vor einer Woche einem süchtigen Steyrer Räuber (45) gelungen ist, weil seine drei Mitbewohner in ihren Kojen beim Fernsehen mit Kopfhörern den Selbstmord nicht bemerkt haben.

Urteilsspruch am 19. März - lebenslange Haft!
Josef F. wurde am 19. März am Landesgericht St. Pölten in allen Anklagepunkten - Mord durch Unterlassung, Sklavenhandel, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und schwerer Nötigung - einstimmig für schuldig erkannt und rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.

Außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Nach Vorliegen des schriftlich ausgefertigten Urteils hat die Vollzugsdirektion sechs Wochen Zeit, um festzulegen, in welcher Sondervollzugsanstalt Josef F. endgültig untergebracht wird. Vorläufig bleibt er in der Justizanstalt St. Pölten.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Niederösterreich



Kostenlose Spiele