A22-Karambolage

Anklagen beim Landesgericht bereits eingebracht

Niederösterreich
12.12.2009 15:28
Nach der tödlichen Massenkarambolage auf der A22 bei Korneuburg am 22. Jänner sind nun die Anklagen beim Landesgericht eingebracht worden. Der Bundesheer-Übungsleiter, ein Unteroffizier und zwei Korporäle müssen sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung mit Todesfolge verantworten, bestätigte der Korneuburger Staatsanwalt Friedrich Köhl.

Der Autofahrer, der zu schnell in die Nebelwand eingefahren sein dürfte und auf das Kfz der Tschechin auffuhr, die bei dem Unfall getötet wurde, wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Einem weiteren Autofahrer, der ebenfalls zu schnell in die Nebelwand eingefahren sein soll, sei von der Staatsanwaltschaft eine Diversion angeboten worden. Er zahlt nun einen Geldbetrag und vermeidet so eine gerichtliche Verhandlung, sagte Köhl.

Termin für Prozess noch nicht fixiert
Wann der Prozess stattfinden wird, steht laut Köhl noch nicht fest. Geladen werden nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein medizinischer, ein kraftfahrzeugtechnischer und ein meteorologischer Sachverständiger. Außerdem sollen zahlreiche Zeugen aussagen.

Eine Tote, sieben Verletzte
Am 22. Jänner wurde bei einer Kollision auf der Donauuferautobahn eine Frau getötet, weitere sieben Personen wurden verletzt. Insgesamt waren sieben Autos in den Unfall verwickelt. Von der Exekutive wurde ermittelt, dass "vermutlich durch die Zündung pyrotechnischer Gegenstände" starker Rauch aufgetreten war. In der Folge geriet das Bundesheer in die Kritik. In 260 Metern Entfernung zur Unfallstelle wurden auf einem Gelände anlässlich einer Nachtlehrvorführung Nebelhandgranaten gezündet.

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