Die Anklageschrift werde dem Verdächtigen am Dienstag zugestellt, bestätigte der Korneuburger Staatsanwalt Friedrich Köhl. Der Bulgare habe aber das Recht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen die Anklage zu erheben, so der Staatsanwalt. Macht er von seinem Recht Gebrauch, dann könnte sich ein Prozess innerhalb von sechs Monaten nicht ausgehen und der Bulgare müsste wieder in seine Heimat rücküberstellt werden. Ist das der Fall, ist es unklar, wie es in dieser Causa weitergeht.
Für die Staatsanwaltschaft Korneuburg ist der Fall klar: Der 48-jährige Bulgare soll am Pfingstmontag das Ehepaar Christoph (50) und Monika T. (49) nach der Sperrstunde in seinem Heurigenlokal erschossen haben. Als Tochter Tamara (21) die Hilfeschreie ihrer Eltern hörte und nachschaute, was passiert war, wurde sie von einem Projektil aus der Pistole des Bulgaren in den Rücken getroffen und schwer verletzt. Nach der Bluttat soll der 48-jährige noch die Kassa des Heurigenlokals geplündert haben.
Der Verdächtige bestreitet jeden Zusammenhang mit der Tat. Die Anklage beruht jedoch auf DNA-Spuren, die die Polizei am Tatort gefunden hat, und auf Zeugen, die das Auto des Verdächtigen in der Nähe des Tatorts gesehen haben. Der Mann wurde wenige Tage nach dem Doppelmord in seiner Heimat Bulgarien verhaftet. Seit Ende Juli ist er in Österreich in Haft.
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