"Landesbegräbnis"

Ablauf von Jörg Haiders Beerdigung noch unklar

Niederösterreich
12.10.2008 16:50
Für den am Samstag verstorbenen Landeshauptmann Jörg Haider ist ein "Landesbegräbnis" vorgesehen. Der protokollarische Ablauf dabei ähnelt nach Auskunft von Landesamtsdirektor Reinhard Sladko einem Staatsbegräbnis, "nur eben auf Landesebene". Wann die Beerdigung stattfinden wird, steht noch nicht fest. In jedem Fall werden die Wünsche der Familie Vorrang haben, sagte Sladko. Am Sonntagabend gibt es um 19 Uhr im Klagenfurter Dom einen Gedenkgottesdienst.

Sollten die Angehörigen ein öffentliches Begräbnis ablehnen, dann werde man diesem Wunsch entsprechen, meinte Landesamtsdirektor Reinhard Sladko. Auch eventuelle testamentarische Verfügungen Haiders würden selbstverständlich befolgt werden.

Bundesgebäude am Begräbnistag schwarz beflaggt
Ob auch Vertreter der Bundesregierung zum Begräbnis kommen werden, steht noch nicht fest. Die Bundesgebäude in Wien würden jedenfalls am Begräbnistag schwarz beflaggt werden, sagte Sladko.

Offizielle Veranstaltungen abgesagt

In Kärnten hat Landeshauptmann-Stellvertreter Gerhard Dörfler eine Trauerbeflaggung aller öffentlichen Gebäude bis zum Begräbnis angeordnet. Bis dahin sind auch sämtliche offiziellen Veranstaltungen des Landes abgesagt. Im Foyer der Landesregierung wurde ein Kondolenzbuch aufgelegt, außerdem kann sich die Bevölkerung im Internet (http://www.ktn.gv.at) in ein Online-Kondolenzbuch eintragen.

Dörfler hat Amtsgeschäfte übernommen
Nach dem Unfalltod von Landeshauptmann Haider hat vorerst sein Stellvertreter Gerhard Dörfler die Amtsgeschäfte übernommen. Bis zur Landtagswahl - voraussichtlich im März 2009 - kann dieses Provisorium aber nicht bestehenbleiben. Der Kärntner Landtag muss binnen drei Wochen zu einer Sitzung zusammentreten, mit der Kür des Regierungschefs kann höchstens drei Monate zugewartet werden.

LH-Neuwahl: Einfache Mehrheit im Landtag genügt
Der Modus für die Wahl des Landeshauptmannes im Kärntner Landtag sieht vor, dass im ersten Wahlgang eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten im Saal anwesend sein muss, für die Wahl selbst reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In einem allenfalls notwendigen zweiten oder dritten Wahlgang muss die Hälfte der Abgeordneten (also 18 Mandatare) anwesend sein, wobei ebenfalls die einfache Mehrheit genügt.


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