"Ich knall dich ab"

84-Jähriger schoss auf Ehefrau: 12 Jahre Haft

Österreich
13.08.2014 18:51
Wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau ist ein 84 Jahre alter Mann am Mittwoch in Korneuburg zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Dezember 2013 mit einem Jagdgewehr zweimal durch eine geschlossene Tür auf die 52-Jährige geschossen und seinem Opfer dabei schwerste Verletzungen zugefügt. Vor Gericht bekannte sich der Pensionist nicht schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu der Bluttat war es am 14. Dezember in den frühen Morgenstunden im Haus des Ehepaars im Bezirk Mistelbach gekommen. Die 52-Jährige war nach Mitternacht von einem Wien-Ausflug nach Hause gekommen und ging nach einem kurzen Gespräch mit ihrem Mann schlafen. Das Paar hatte bereits seit Längerem getrennte Schlafbereiche. Laut Staatsanwältin Gudrun Bischof ging der Angeklagte dann wenige Stunden später zu seinem versperrten Waffenschrank, entnahm ein kombiniertes Kipplaufgewehr und begab sich in das Zimmer der 52-Jährigen. Dort stellte er sich laut Anklage rund zwei Meter von seiner Ehefrau entfernt mit dem Gewehr im Anschlag auf, zielte auf sie und sagte: "Jetzt knall ich dich ab".

Dauerfolgen durch Beinverletzungen
Daraufhin versuchte die 52-Jährige laut Anklage, ihren Mann zu besänftigen, während es ihr gleichzeitig gelungen sei, das Gewehr zu fassen und von sich und dem 84-Jährigen wegzuhalten. Danach drängte sie den Angeklagten aus dem Zimmer, schloss die Türe zum Gang, öffnete jene zum Garten und schrie um Hilfe. Dabei soll der gemeinsame Sohn, der sich im oberen Stockwerk befand, aufgewacht sein. Währenddessen gab der Pensionist in gebeugter Haltung auf seine Gattin zwei Schüsse durch die Türe ab, die 52-Jährige wurde an den Oberschenkeln schwerst verletzt. Die Frau überlebte dank einer Notoperation.

Durch die schweren Verletzungen ist laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk insgesamt eine grobe Verunstaltung an beiden Beinen mit Dauerfolgen entstanden. Funktionseinschränkungen beim Gehen seien aufgrund der großen Muskeldefekte im Sinne eines Kraftverlustes und der Belastbarkeit zu erwarten, so Denk. Der Schießsachverständige schloss in seinem Gutachten eine Fehlfunktion der Waffe aus, da sich das Gewehr in gutem Zustand befunden habe. Dass dieses während des Gerangels zwischen dem Ehepaar unabsichtlich entsichert worden sei, hielt der Gutachter für unwahrscheinlich.

Verteidiger: "Das Ganze ist eine menschliche Tragödie"
Verteidiger Rudolf Mayer betonte den großen Altersunterschied der Eheleute, der sich "im Laufe der Jahre immer mehr bemerkbar" gemacht habe und auch zu einer steigenden Eifersucht seines Mandanten geführt hatte. Er bestritt aber die Tötungsabsicht des Pensionisten. "Das Ganze ist eigentlich eine menschliche Tragödie."

"Ich habe einen Fehler begangen, dass ich ein geladenes Gewehr genommen habe und meine Frau damit bedroht habe", gestand der Pensionist vor Richter Helmut Neumar ein. Er liebe aber seine Gattin noch immer und habe sie nicht töten wollen. Er habe in der Nacht nicht schlafen können, da ihm seine Frau, als sie nach Mitternacht nach Hause gekommen war, nicht sagen wollte, mit wem sie unterwegs war. Deswegen sei er dann einige Stunden später nochmals zu ihr gegangen, um noch einmal mit ihr zu sprechen.

Die Geschworenen folgten schließlich der Anklage mit sechs zu zwei Stimmen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte nahm Bedenkzeit.

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