Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt habe deswegen ihre Anklage zurückgezogen. Auch eine Einweisung sei obsolet: Vom Beschuldigten – mittlerweile ein Pflegefall – gehe keine Gefahr mehr aus, wird dazu der Pressesprecher des Gerichts, Hans Barwitzius, von den Niederösterreichischen Nachrichten zitiert.
Mordmotiv: Wiedererlangung der Ehre
Der 78-Jährige war im Juli 2008 wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 20 Jahren und zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Vor Gericht hatte er die Tat damit begründet, dass er seine Ehre wiederherstellen wollte, weil er – 20 Jahre zuvor – den 58-Jährigen bei einem Spaziergang mit seiner Ehefrau beobachtet und ein Verhältnis vermutet hatte.
Im Anschluss an die Urteilsverkündigung legte die Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde ein, nach der Urteilsaufhebung durch den Obersten Gerichtshof hätte die Verhandlung im April wiederholt werden sollen: Dazu kam es jedoch nicht mehr.
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