Fall Krems

17-Jähriger zu 18 Monaten Haft verurteilt

Niederösterreich
26.11.2009 12:22
Jener 17-Jährige, der in der Nacht zum 5. August in einem Kremser Supermarkt von der Polizei angeschossen wurde, ist am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Der Jugendliche nahm Bedenkzeit, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Weil das Gericht zusätzlich eine frühere bedingte Strafnachsicht widerrief, müsste der 17-Jährige nach einer Urteilsbestätigung für insgesamt drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft legte dem 17-Jährigen vier vollendete und zwei versuchte Einbrüche zur Last. Mit dem Jugendlichen musste sich zudem ein 28-Jähriger, dem acht Straftaten vorgeworfen wurden, vor Gericht verantworten. Der Mann wurde rechtskräftig zu 18 Monaten verurteilt, davon sechs Monate unbedingt.

"Rascher Rückfall" wirkte erschwerend
Die Gewerbsmäßigkeit der Einbruchsdiebstähle sei gegeben, sagte Richter Gerhard Wittmann in seiner Urteilsbegründung. Beiden Angeklagten wird die Zeit der U-Haft angerechnet. Mildernd waren beim 17-Jährigen das Geständnis und die Tatsache, dass es in zwei Fällen bei Versuchen geblieben war. Als erschwerend wertete das Gericht den "raschen Rückfall" nach der bedingten Haftentlassung im Oktober 2008. Die vorangegangene Strafhaft habe sich als wirkungslos erwiesen.

Der Richter betonte, dass der Angeklagte in der Justizanstalt Gerasdorf die Möglichkeit haben soll, den Hauptschulabschluss nachzuholen und eine Lehre zu absolvieren. Andernfalls sah Wittmann eine "Stein-Karriere vorprogrammiert". Bei der Strafbemessung für den 28-Jährigen, der als Chauffeur fungiert hatte, wurde neben dem Geständnis dessen bisher ordentlicher Lebenswandel berücksichtigt. Allerdings hätte er als der Ältere mehr Verantwortungsbewusstsein zeigen müssen.

Beweisverfahren nach einer Stunde beendet
Nach kurzer Befragung der Angeklagten, die sich beide schuldig bekannten, war das Beweisverfahren nach nur einer Stunde beendet. Staatsanwalt Friedrich Kutschera verwies darauf, dass beide keiner Arbeit nachgingen. Der 17-Jährige hatte im Vorjahr nach einem Streit mit seiner Mutter, die ihn aus der Wohnung wies, vorübergehend beim 28-Jährigen im Bezirk Krems gewohnt. In seinem Schlussvortrag führte der Staatsanwalt aus, dass die einschlägigen Vorstrafen beim 17-Jährigen sowie die Wiederholung der Straftaten erschwerend zu werten seien.

Verteidiger: "Mein Mandant ist schon bestraft"
Die Verteidiger betonten, dass einerseits beide geständig seien. Auch der insgesamt entstandene Schaden sei gering. Der 17-Jährige habe beim Einbruchsversuch in den Supermarkt einen Durchschuss durch beide Beine erlitten und musste den Tod seines besten Freundes miterleben. "Mein Mandant ist schon bestraft", betonte sein Anwalt.

Um zu begreifen, dass sein Leben so nicht weitergehen kann, sei kein Widerruf vorangegangener Strafen notwendig und eine Freiheitsstrafe "im unteren Bereich" ausreichend. Der 17-Jährige wolle den Hauptschulabschluss nachholen und dann eine Lehre machen. Auch habe der Plan der Gewerbsmäßigkeit gefehlt - der 17-Jährige hatte ausgesagt, dass sie spontan losgezogen seien.

Tod des Jugendlichen polarisiert die Bevölkerung
Der Fall Krems, bei dem ein 14-Jähriger durch die Polizei erschossen und der 17-Jährige verletzt wurde, hatte im August tagelang Schlagzeilen gemacht und Untersuchungen der Staatsanwaltschaft über den dienstlichen Waffengebrauch nach sich gezogen. Unzählige junge Leute nahmen am Begräbnis des Opfers teil. Darüber hinaus wurde österreichweit die Situation Jugendlicher in sogenannten Problemvierteln diskutiert, wobei sich der Kremser Stadtteil Lerchenfeld von dieser Etikettierung distanzierte. Der Tod des Jugendlichen polarisierte auch die Bevölkerung: Verteidigern der Exekutive standen Kritiker gegenüber.

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