Strafe erhöht

Theresienbad-Sextäter zu 7 Jahren Haft verurteilt

Nachrichten
13.12.2016 14:08

Da der Oberste Gerichtshof das Ersturteil teilweise aufgehoben hat, musste sich ein 21-jähriger Flüchtling am Dienstag am Wiener Landesgericht neuerlich wegen Vergewaltigung verantworten. Das Urteil fiel dieses Mal höher aus: Der Iraker fasste sieben Jahre Haft aus. Er hatte im Dezember 2015 im Theresienbad einen Zehnjährigen missbraucht, wofür er zunächst zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Das nunmehrige Urteil ist nicht rechtskräftig.

Während andere Anklagepunkte - schwerer sexueller Missbrauch eines Unmündigen und Verleumdung - bereits rechtskräftig erledigt sind, musste nun noch einmal um die inkriminierte Vergewaltigung verhandelt werden. Aufgehoben worden war das Urteil vom Obersten Gerichtshof teilweise wegen Feststellungsmängeln, wie Senatspräsident Thomas Philipp im Oktober darlegte. Das bedeute, dem schriftlichen Urteil zum zweiten Anklagefaktum waren formaljuristisch zwingend erforderliche Feststellungen nicht zu entnehmen.

Nun kam der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Beate Matschnig zum Schluss, dass der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wurde. Dem Gericht stand ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren zur Verfügung, da bei dem Buben einem psychiatrischen Gutachten zufolge eine posttraumatische Belastungsstörung aufgetreten ist, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist. Dem Erstgericht waren im Hinblick auf das fast noch jugendliche Alter des Angeklagten, seine bisherige Unbescholtenheit und geständige Verantwortung sechs Jahre angemessen erschienen.

Die nun ausgesprochenen sieben Jahre Haft seien in Zusammenhang mit den bereits rechtskräftigen Verurteilungen zu sehen, sagte Matschnig. Dem Gesetz entsprechend wurde nämlich auch der Strafausspruch aufgehoben. Im zweiten Rechtsgang musste eine neue Strafe festgesetzt werden. Zudem wurden dem Opfer 5000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Roland Kier bat im Namen seines Mandanten um drei Tage Bedenkzeit.

Bub in WC-Kabine gezerrt, dann wieder schwimmen gegangen
Der Iraker war im September 2015 über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Drei Monate später packte er - den nunmehr rechtskräftigen Feststellungen zufolge - im Hallenbad einen Zehnjährigen an der Hand, zerrte ihn in eine WC-Kabine, verriegelte die Tür und verging sich an dem unmündigen Schüler.

Der 21-Jährige wurde noch im Hallenbad festgenommen. Der missbrauchte Bub hatte sich an den Bademeister gewandt, der die Polizei verständigte. Umgehend setzten sich Beamte der ums Eck gelegenen Polizeiinspektion Hufelandgasse in Bewegung, die den Verdächtigen beim Springen vom Dreimeterbrett sahen und abführten. In seiner polizeilichen Erstbefragung legte der 21-Jährige ein Geständnis ab und erklärte laut Einvernahmeprotokoll, er sei seinen "Gelüsten nachgegangen". Er habe "seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt".

Der Mann hatte im Irak als Taxifahrer gearbeitet. Im September 2013 heiratete er, seine Frau bekam bald danach ein Kind. Im August 2015 entschied er sich, den Irak zu verlassen, um seinen Angaben zufolge für sich und seine Familie "etwas aufzubauen".

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele