Zu 2 Fakten schuldig

Wien: Nur drei Jahre Haft für Serien-Sextäter (23)

Österreich
29.07.2016 14:24

Zu lediglich drei Jahren Haft ist am Freitag am Wiener Straflandesgericht jener 23-jährige Mann verurteilt worden, der 2015 und 2016 in der Bundeshauptstadt serienweise Frauen belästigt haben soll. Von zehn angeklagten versuchten Vergewaltigungen wurde der Beschuldigte nur zu zwei Fakten im Sinne der Anklage schuldig gesprochen, sieben Fälle wurden vom Schöffensenat anders bewertet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von einem Faktum - der Bedrohung einer Frau mit einem Messer - wurde er gänzlich freigesprochen. Der Freispruch erfolgte im Zweifel, weil der Tathergang vom typischen Muster abweichte. Alle anderen Fälle wurden vom Gericht als geschlechtliche Nötigung, versuchte geschlechtliche Nötigung, versuchte Nötigung sowie sexuelle Belästigung und versuchte sexuelle Belästigung gewertet.

Mildernd wertete das Gericht, dass es teilweise beim Versuch blieb und dass der Beschuldigte bisher unbescholten ist. Erschwerend waren der lange Tatzeitraum von eineinhalb Jahren und das Zusammentreffen von einer Vielzahl von Delikten. Das Geständnis des Mannes, das er im Verfahren revidierte, wurde nicht als mildernd gewertet. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagter gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

An vier Tagen war verhandelt worden. Dem jungen Mazedonier, der als Pizzakoch in Österreich arbeitete, wurde vorgeworfen, ein Serientäter zu sein, der sich in der U-Bahn, S-Bahn oder auf der Straße an die Fersen von Frauen geheftet hatte. Er soll ihnen unbemerkt teilweise bis in ihre Wohnhäuser gefolgt sein, um sie in einem günstigen Moment anzugreifen und zu Boden zu bringen. Laut Staatsanwaltschaft kam es nur deshalb nicht zu Vergewaltigungen, weil sich sämtliche Opfer zur Wehr setzten oder lautstark um Hilfe schrien.

"Ich achte die Frauen und respektiere sie"
Der Angeklagte bekannte sich zu Beginn des Prozesses zwar teilweise schuldig, relativierte jedoch in seiner Aussage das Geständnis. Er hielt fest, dass er nicht die Absicht hatte, die Frauen zu vergewaltigen. "Ich achte die Frauen und respektiere sie", sagte er beim Prozessauftakt vergangene Woche.

Zu zwei von der Staatsanwaltschaft als versuchte Vergewaltigung angeklagten Fällen gab er zwar an, die Frauen verfolgt und auf den Rücken gegriffen, aber nicht unsittlich berührt zu haben. Allerdings wurde in beiden Fällen seine DNA auf den Hosen der Frauen festgestellt. Bei einem Übergriff im Jänner in der Donaustadt packte er die Frau an ihren Oberschenkeln, versuchte sie so zu Boden zu bringen und berührte mit seinem Gesicht ihr Gesäß. DNA-Gutachterin Christina Stein hatte an der Stoffhose eindeutig Speichelspuren des 23-Jährigen festgestellt. Dem bedrängten Opfer gelang es noch, an einer Wohnungstür zu läuten. Ehe der Mann die Flucht ergriff, schickte er ihr laut Richterin noch Luftküsse zu und bedachte sie mit obszönen Gesten.

14-jähriges Mädchen belästigt
Bei den zur Anklage gebrachten sexuellen Belästigungen soll der Mann den Betroffenen von hinten in den Schritt gegriffen oder sie am Gesäß bzw. Oberschenkel intensiv berührt haben. Beängstigend verlief für ein 14-jähriges Mädchen am 4. Februar 2016 die Zugfahrt vom Bezirk Gänserndorf nach Wien. Der Mann sprach sie im Abteil an, nahm den ihr gegenüberliegenden Sitzplatz ein, und als das Mädchen am S-Bahnhof Floridsdorf ausstieg, verfolgte er sie, hielt sie fest und versuchte sie zu küssen, ehe sie sich losreißen konnte. Der 23-Jährige gab zu, das Mädchen festgehalten zu haben. Dass er sie dabei auch sexuell belästigt haben soll, verneinte er.

Eine Frau, über die der Mann in einer Tiefgaragen-Einfahrt in der Wehlistraße herfiel, biss ihm in die Hand. Während er sich vor Schmerz kurz von ihr abwandte, gelang es ihr, sich aufzurappeln. Der Angeklagte kam jedoch noch einmal auf sie zu, warf sie wieder zu Boden und machte sich neuerlich an ihr zu schaffen. Erst als die Frau ein zweites Mal zubiss, ließ er endgültig von ihr ab und lief davon. Dem Opfer machte der Übergriff so zu schaffen, dass es am Freitag nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit und abgesondert befragt werden wollte. Zu diesem Vorfall wurde der 23-Jährige nun wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt.

"Opfer trauen sich nicht mehr auf die Straßen"
Die Opfer seien sehr glaubwürdig gewesen, meinte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Zudem hätten Telefonüberwachung und Überwachungsfotos aus öffentlichen Verkehrsmitteln sowie von Privathäusern den Mann überführt. "Die Opfer trauen sich nicht mehr allein auf die Straßen, müssen begleitet werden, fühlen sich nicht wohl, gehen in den Krankenstand und müssen psychologisch betreut werden", so die Richterin. "Das geht sogar so weit, dass einige umziehen müssen, weil sie sich in ihrem Wohnhaus nicht mehr sicher fühlen."

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