Bedingte Strafe

Wien: Kontrolleur attackiert Fahrgast mit Kopfstoß

Österreich
21.03.2017 12:54

Ein 20-Jähriger, der im Oktober ohne Fahrschein mit der Linie U4 unterwegs war, ist von einem Kontrolleur der Wiener Linien attackiert worden. Der 35-Jährige versetzte dem Burschen einen Kopfstoß, wobei er dem Schwarzfahrer einen Riss in der Lippe zufügte. Am Dienstag wurde der Kontrolleur wegen Körperverletzung - nicht rechtskräftig - verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich am 6. Oktober in der U-Bahn-Station Braunschweiggasse. Der 20-Jährige war gerade auf dem Weg zur Arbeit, als er beim Schwarzfahren erwischt wurde. Da er in Hütteldorf einen Bus, der nur jede Stunde fährt, erwischen wollte, fragte er die beiden Kontolleure, ob sie das Prozedere nicht bei fahrender U-Bahn machen könnten. "Die haben gesagt, sie würden nicht das machen, was ich sage, sondern das, was sie sagen", meinte der junge Mann im Zeugenstand.

Opfer attackiert und verhöhnt
In der Braunschweiggasse ausgestiegen, soll einer der Schwarzkappler (44) dem 20-Jährigen den Ausweis aus der Hand gerissen haben. Daraufhin begann der junge Mann die beiden zu beschimpfen. "Da meinte sein Kollege, ich soll nicht so frech sein." Mit einem gezielten Kopfstoß sei er von dem 35-Jährigen attackiert worden. "Er hatte sogar ein Cut auf der Stirn, weil er einen Zahn von mir getroffen hat", so der 20-Jährige. Daraufhin flüchtete der junge Mann. Die Kontrollore sollen ihm noch "Lauf, Forrest, lauf" in Anspielung auf den Film "Forrest Gump" nachgerufen haben. Der 20-Jährige holte die Polizei und begab sich zur Behandlung ins UKH Meidling.

"An diesem Tag war überhaupt nichts"
Die beiden Schwarzkappler bekannten sich vor Richter Georg Olschak nicht schuldig. Sie konnten sich an einen derartigen Vorfall an diesem Tag nicht erinnern. "An diesem Tag war überhaupt nichts", meinte der 35-Jährige. Sein 44-jähriger Kollege, der eigentlich Straßenbahnfahrer ist und nur gelegentlich bei den Kontrollen aushalf, will von einer Attacke nichts mitbekommen haben.

Der 44-Jährige, der wegen Begünstigung und falscher Beweisaussage angeklagt war, wurde im Zweifel freigesprochen, sein Kollege erhielt wegen Körperverletzung eine bedingte Strafe von drei Monaten. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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