Für Homosexuelle

Verpartnerung künftig am Standesamt möglich

Österreich
30.11.2016 18:51

Der Innenausschuss des Nationalrates hat am Mittwoch den Weg für gleichgeschlechtliche Partner zum Standesamt geebnet. Laut der mittels Sammelnovelle beschlossenen Neuerung können eingetragene Partnerschaften Homosexueller künftig wie Ehen am Standesamt geschlossen werden.

Bisher galt für eingetragene Partnerschaften, dass diese nur vor den Bezirksverwaltungsbehörden geschlossen werden können. Zudem wurden ihre gemeinsamen Namen als "Nachnamen" und nicht als Familiennamen geführt. Künftig können sie jedoch wie Ehen am Standesamt geschlossen werden und auch das Namensrecht wird an jenes von Ehen angeglichen.

Ebenfalls enthalten ist die Regelung, dass sogenannte Sternenkinder ins Personenstandsregister eingetragen werden können. Bisher galt, dass Fehlgeburten unter 500 Gramm kein Personenstandsfall sind.

Auch im Meldegesetz kommt es zu Neuerungen. Diese sehen etwa eine An- und Ummeldung mit Bürgerkarte und eine verbesserte Identitätsfeststellung bei der Anmeldung von Fremden durch Einsicht in ein Zentrales Fremdenregister vor.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele