In Wien verurteilt

Verliebter Asylwerber stalkte Rechtsberaterin

Österreich
18.09.2017 14:09

Unangenehme Erfahrungen hat eine bei einer Wiener NGO tätige Rechtsberaterin mit einem Asylwerber gemacht. Nach Erhalt seines negativen Asylbescheids begann der Mann die Juristin, die ihn betreut hatte, zu stalken. Er gestand ihr seine Liebe, forderte sie auf, sich von ihrem Mann zu trennen und ihn zu heiraten. Am Montag wurde der Russe am Landesgericht wegen beharrlicher Verfolgung verurteilt.

Der 61-Jährige stellte den Vorwurf entschieden in Abrede: "Ich könnte ihr gar keine Liebeserklärung machen. Ich bin zu alt dafür." Er habe die Frau lediglich "auf ein professionelles Gespräch wegen der Asylfrage einladen wollen", behauptete er.

Kam regelmäßig illegal nach Österreich
Der gebürtige Russe, der zuletzt in Estland lebte, hatte 2012 um Asyl angesucht. Sein Antrag wurde 2013 abgelehnt, da er in Deutschland erstmals den EU-Raum betreten hatte und damit die dortigen Behörden für ihn zuständig sind. Seither kommt der 61-Jährige offenbar regelmäßig illegal nach Österreich, wird nach einer gewissen Zeit aufgegriffen, landet in Schubhaft und wird wieder nach Deutschland abgeschoben. Ab Mai 2015 begann er, seiner ehemaligen Rechtsberaterin lästig zu werden.

Anzeige als letzter Ausweg
Wie die 41 Jahre alte Frau als Zeugin unter Wahrheitspflicht berichtete, schickte ihr der Mann fast täglich SMS oder rief mit unterdrückter Nummer an. Er ließ ihr Bibelzitate zukommen, lobte ihre Schönheit und bot ihr auch an, sich um die Erziehung ihres halbwüchsigen Sohnes zu kümmern. Er lauerte ihr vor bzw. in ihrem Büro auf, setzte sich in dieselbe Straßenbahn und suchte ihre körperliche Nähe. "Ich habe schon Angst gehabt, dass er mich bis nach Hause begleitet und meine Adresse rausfindet", schilderte die Betroffene. Sie habe am Ende in einer Anzeige den letzten Ausweg gesehen.

Zu drei Monaten bedingt verurteilt
Der Russe dürfte nach seiner bisher letzten Abschiebung erst vor Kurzem wieder nach Österreich gereist sein. Derzeit befindet er sich wieder einmal in Schubhaft. Aus dieser wurde er von zwei Beamten zur Verhandlung vorgeführt. Richter Stefan Erdei verurteilte den 60-Jährigen anklagekonform zu drei Monaten bedingter Haft. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Angeklagte waren damit einverstanden. Das Urteil ist allerdings formal nicht rechtskräftig, da der Angeklagte anwaltlich nicht vertreten war. Er hat damit das Recht, sein Einverständnis innerhalb von drei Tagen zu widerrufen.

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