Haben Angst

Türkei: “Putschisten”-Anwälte legen Arbeit nieder

Ausland
31.01.2017 18:11

Am Montag hat in der Türkei der bisher größte Strafprozess zum gescheiterten Putschversuch im vergangenen Sommer begonnen. 270 Menschen, darunter auch der islamische Prediger Fethullah Gülen, der sich nach wie vor im US-Exil befindet, müssen sich vor Gericht verantworten. Zahlreiche Angeklagte stehen nun aber ohne Verteidiger da. Aus Angst vor Repressalien weigern sich Dutzende Anwälte, ihre Mandanten weiter zu verteidigen.

Wie aus Kreisen der Anwaltskammer in Izmir, wo der Prozess stattfindet, bekannt wurde, haben die Advokaten Angst um ihre Karrieren. Den Angeklagten, von denen 152 in Untersuchungshaft sitzen, wird ein "Versuch zum Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung" und "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung droht zwei Mal lebenslange Haft.

Die meisten von ihnen sind Militärs, darunter hochrangige frühere Offiziere wie der ehemalige General für die Ägäis-Region, Memduh Hakbilen. Sie sind beschuldigt, zur verbotenen Gülen-Bewegung zu gehören, die in der Türkei für den Umsturzversuch verantwortlich gemacht wird. Der islamische Prediger bestreitet jede Beteiligung an dem versuchten Staatsstreich.

Ankara kämpft um Auslieferung Gülens
Die türkischen Behörden schickten am Montag weitere Unterlagen in die USA, um ihr Auslieferungsgesuch für Gülen zu untermauern. Wie die Zeitung "Hürriyet" berichtete, enthält der Akt zusätzliche Informationen zu zwei mutmaßlichen Putsch-Beteiligten, die kurz vor dem Umsturzversuch in die USA gereist waren. Sie werden verdächtigt, sich dort mit Gülen getroffen zu haben, um Anweisungen für den Staatsstreich zu erhalten.

In der Türkei wurden nach dem Putschversuch mehr als 43.000 Militärangehörige, Polizisten, Beamte und Justizmitarbeiter unter dem Vorwurf festgenommen, zur Gülen-Bewegung zu gehören. Zwar haben in den vergangenen Wochen mehrere Verfahren begonnen, doch warten die meisten Beschuldigten noch auf ihren Prozess. Bürgerrechtler befürchten, dass bei den Verfahren das Recht der Beschuldigten auf einen fairen Prozess nicht garantiert ist.

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