Ukrainer als Syrer

Trotz Asylbetrug: Familie klagt auf Anerkennung

Ausland
26.06.2017 06:00

Ein selten dreister Fall im Zusammenhang mit Asylbetrug sorgt derzeit in Deutschland für Empörung: Eine ukrainische Familie, die sich durch falsche Angaben einen positiven Asylbescheid erschwindelt hatte, geht nach dem Auffliegen der Täuschung jetzt vor Gericht - und klagt gegen die Aberkennung.

Die Familie war im September 2014 nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt - als angeblich verfolgte Flüchtlinge aus Syrien, wie die deutsche Zeitung "Die Zeit" berichtet. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verzichtete auf eine persönliche Anhörung, traf seine Entscheidung im schriftlichen Verfahren und bestätigte im März 2015 der Familie die Anerkennung.

Vor anderen Flüchtlingen mit Betrug geprahlt
Die ukrainischen Staatsangehörigen kamen daraufhin in eine Flüchtlingsunterkunft ins westliche Münsterland. Dort prahlten sie - ohne eine Wort Arabisch sprechen zu können - vor anderen Flüchtlingen damit, wie leicht es sei, die deutschen Behörden hinters Licht zu führen. Laut dem "Welt"-Bericht sprach sich die Sache daraufhin bis zum Ausländeramt herum, das schließlich das Bundesamt informierte. Der Schwindel flog auf, wie auch das Verwaltungsgericht Münster bestätigte.

Familie beruft sich auf den Vertrauensschutz
Im April 2016 wurde der positive Asylbescheid zurückgenommen, womit die Familie die Anerkennung als Flüchtlinge verlor. Der Asylantrag wurde somit abgelehnt. Damit ist die unrühmliche Causa jedoch nicht erledigt: Jetzt klagt die Familie gegen die neue Entscheidung und beruft sich dabei auf den Vertrauensschutz.

"Unverfrorene" Vorgangsweise ist rechtens
Der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Münster, Ulrich Lau, erklärte dazu gegenüber der "Welt", dass die Familie grundsätzlich das Recht habe zu klagen: "Jeder kann sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt wehren." Dies wurde der Zeitung vom renommierten Rechtswissenschaftler Fabian Wittreck bestätigt. Der Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster schränkte allerdings ein: "Bei diesem Fall ist es aber schon unverfroren, dass die Kläger versuchen, auf die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu pochen. Denn Ausgangspunkt waren ja falsche Angaben, damit kann sich der Kläger nicht auf einen Vertrauensschutz berufen."

Causa laut Experte "nicht ganz ohne Tücken"
Trotzdem sieht er bei diesem "kuriosen Fall" Probleme auf die Behörde zukommen: Denn bei bereits bestehenden Verwaltungsakten sei es "nicht ganz ohne Tücken, sie wieder zu begradigen". Hier gelte der Grundsatz: "Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass einmal getroffene Entscheidungen von Behörden nicht einfach wieder über den Haufen geworfen werden können."

Dass die ukrainische Familie tatsächlich Chancen hat, mit ihrer Klage durchzukommen, bezweifelt Wittreck zwar, warnt aber trotzdem vor Unabwägbarkeiten. Denn man müsse erst einmal abwarten, "ob der Kläger noch ein Ass im Ärmel hat. Formfehler oder nicht eingehaltene Fristen könnten der Behörde auch vorgeworfen werden."

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